Hello,
Der bisherige Stand ist, dass der beauftragte Anwalt au keinen Fall die übersandte Unterlassungserklärung zurückschickt, sondern eine eigene verfasst hat. Ganz ohne Kosten geht diese Sache aber im Moment keinesfalls aus.
Ich habe jetzt den Brief des Anwaltes (Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz einer größeren Sozietät) in Kopie bekommen und darin legt er der abmahnenden Seite klar dar (unter Zitat bekannter Urteile und Auslegungen), dass deren Vorgehensweise hier fehlerhaft, unberechtigt und anderenfalls auch unangemessen ist. Das Gesetz verstößt gegen Verfassungsrecht...
Außerdem hält er (anders ausgedrückt) die grundsätzliche Klärung der Rechtsgültigkeit des Gesetzes nicht für unmöglich. Zur Zeit ziehe der Abgemahnte dies aber nicht in Erwägung (...).
Eine Antwort wird sicherlich erwartet und ich bin durchaus gespannt darauf, ob der abmahnende Anwalt nochmal nachsetzt, oder aber lieber selber die möglichen Folgen berücksichtigt...
Es gab eine Petition egen das Gesetz, die aber sehr unprofessionell formuliert wurde und von derselben "Partei" deshalb vom Tisch gewischt wurde, die das Gesetz erzeugt hat.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg