Auch wenn das LG Darmstadt zu Recht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes angenommen hat: ohne eine konkrete Normenkontrolle durch das BVerfG hat dieses Urteil keine durchschlagende Präzedenzwirkung, da ausschließlich das BVerfG befugt ist, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.