Hello,
Das Interessante daran ist, dass der betreffende Begriff nicht durch Gebrauchsmuster- oder Markenschutzrechte, sondern ein eigenes Gesetz geschützt wurde, um auch die nichtkommerzielle Nutzung verfolgen zu können. Das ist in etwa so wie ein Neusprech für einzelne Begriffe.
Es wäre ganz interessant, mal festzustellen, inwieweit es legitim ist, gewöhnliche Worte auf diese Weise rechtlich schützen zu lassen...
Also eigentlich ein Fall fürs Verfassungsgericht?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg