Hello Jens,
Es wäre ganz interessant, mal festzustellen, inwieweit es legitim ist, gewöhnliche Worte auf diese Weise rechtlich schützen zu lassen...
"In seinem Urteil vom 22. November 2005 war das Landgericht Darmstadt der Ansicht, dass das OlympSchG verfassungswidrig sei (Aktenzeichen 14 O 744/04); nachdem das NOK die zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig." - Wikipedia: Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
Der Tipp war ja nun wirklich gut. Ist denn das Gesetz inzwischen kassiert worden?
Der Freund hat die Angelegenheit auf mein Anraten hin einer guten Anwaltssozietät übertragen. Aber auch gute Leute denken sicherlich nicht sofort an solchen einen merkwürdigen Hintergrund.
Und wieder war es die SPD, die hier "Gemeineigentum" an Einzelne verschachert hat (mit dem OlympSchGes). Da kommen bei mir ja wieder ganz seltsame Nebengedanken auf.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg