Also eigentlich ein Fall fürs Verfassungsgericht?
Nicht sofort. Zuerst ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zuständig, ansonsten kann das BVerfG den Fall wegen der Subsidiargerichtsbarkeit ablehnen.
Das wesentliche Problem: a) ist der Schutzzweck des Gesetzes gerechtfertigt? b) Geht der Regelungsinhalt der Norm über den Schutzzweck hinaus? und c) wenn ja, wie weit?
Da es letztlich um eine Normenkontrolle geht, kann man auch einfach der Abmahnung mit einer negativen Feststellungsklage begegnen, in deren Eingabe man das Gericht zu einer konkreten Normenkontrolle durch das BVerfG auffordert - auf diese Weise kommt der Fall wesentlich schneller nach Karlsruhe, allerdings ist dies auch mit mehr Kosten verbunden.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.