Tach,
Es wäre ganz interessant, mal festzustellen, inwieweit es legitim ist, gewöhnliche Worte auf diese Weise rechtlich schützen zu lassen...
"In seinem Urteil vom 22. November 2005 war das Landgericht Darmstadt der Ansicht, dass das OlympSchG verfassungswidrig sei (Aktenzeichen 14 O 744/04); nachdem das NOK die zunächst eingelegte Berufung zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig." - Wikipedia: Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen
mfg
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