Hallo,
Artikel 20 GG Absatz 2, falls du den kennen solltest, und da steht nichts darüber das Volksabstimmungen oder Volksentscheide verboten sind.
Als VOLKSENTSCHEID oder VOLKSABSTIMMUNG bezeichnet man die Abstimmung des Volkes zu Gesetzen oder wichtigen Fragen. Die wahlberechtigte Bevölkerung entscheidet somit verbindlich über neue Gesetze und den Kurs des Landes.
Ein VOLKSBEGEHR hingegen ist die Initiative des Volkes, mit der die Durchführung eines Volksentscheids zu einem bestimmten Thema beantragt wird.
In Deutschland existiert die Möglichkeit der Volksabstimmung auf Bundesebene nicht. Deutschland ist eine mittelbare repräsentative Demokratie, in der das Volk Vertreter in den Bundestag wählt.
Gruß, Stefan
--
Die Erkenntnis der eigenen Kraft macht bescheiden.
-Paul Cezanne-
Selfcode: ie:( fl:( br:^ va:| ls:& fo:) rl:? n4:? ss:) de:[ js:) ch:| sh:( mo:} zu:|
Die Erkenntnis der eigenen Kraft macht bescheiden.
-Paul Cezanne-
Selfcode: ie:( fl:( br:^ va:| ls:& fo:) rl:? n4:? ss:) de:[ js:) ch:| sh:( mo:} zu:|