Die Frage ist bedenklich. Sie impliziert, dass Barrierefreiheit nur dann ein Thema ist, wenn vom Kunden ausdrücklich gewünscht. Epic fail.
Barrierefreiheit sollte eine Selbstverständlichkeit sein und in jedem Auftrag implizit drinstecken und keiner besonderen Erwähnung bedürfen!
Ich würde es etwas differenzieren: Natürlich sollte immer die feste Absicht bestehen, ein zugängliches Webangebot zu entwickeln. Dieses sollte durchaus vehement dem Kunden kommuniziert und das dafür nötige Budget eingefordert werden.
Je nach Typ Dienstleister kann man das sogar als Pflichtbestandteil des Angebots festlegen, so dass über etwaige Budgets für Zugänglichkeit nicht diskutiert werden muss/soll. Wichtig ist nur: Es braucht ein Budget (!). Wenn nicht für das grobe Handwerk — eben weil es selbstverständlich sein sollte, zugängliche Grundlagen zu entwickeln —, dann zumindest für die Details, für Abstimmung, für Testing, mögliche Korrektur- und Optimierungsschleifen, Fallbacks, Alternativinhalte, Ergänzungen, Dokumentation, u.v.a.
Zugänglichkeit muss aus meiner Sicht immer kalkuliert werden, sie ist kein durchrutschender Posten. Aber wie gesagt: Sie sollte durchaus ein Pflichtbestandteil (sichtbar oder unsichtbar) des Angebots sein, über den nicht diskutiert wird.
Viele Grüße
_Dirk