Paul Styrnol: Nachtrag #2: Meine Tribals bei Ebay

Beitrag lesen

Hallo,

Über die bei den Auktionen angegebene E-Mail-Adresse und Denic bin ich jetzt an Name und Anschrift des Verkäufers gelangt.

Sicher, dass das der Verkäufer wirklich ist? EBay sollte es 100% wissen, aber an die Daten gelangst du nur, wenn du auf die Auktion bietest. Würde dich logischerweise dann den Preis für ein Höchstgebot kosten, aber du kriegst gleichzeitig auch noch Beweismaterial geliefert.

Wie weiter unten: reicht es nicht, wenn ich die bereits erfolgreich beendeten Auktionen ausgedruckt habe?

Wegen dem Namen: Zumindest könnte ich ihn bei der nächsten Mail mit diesem Namen direkt ansprechen, vielleicht hat das ja auch eine Wirkung.

Ich schätze nur, dass du einen Anwalt beauftragen mußt, wenn der Verkäufer nicht sofort einlenkt und die Auktion entweder löscht oder die Tribals lizensiert (was für ihn sicherlich ein Verlustgeschäft werden wird).

Ich möchte nicht einfach nur, dass er die noch bestehenden Auktionen löscht. Ich ja auch für den bereits gemachten Profit mit meinen Motiven entschädigt werden.
Wegen dem Anwalt, bei uns in der Umgebung habe ich keinen Anwalt gefunden der sich unter anderem auf Urheberrecht spezialisiert hat. Würde dafür auch ein "normaler" Anwalt reichen? All zu schwer dürfte der Fall ja nicht sein, da ich nachweisen kann, dass er bereits Geld mit den Tribals gemacht hat (ich habe die betreffenden Auktionen bereits ausgedruckt) und zu beweisen, dass ich die Urheberrechte habe dürfte auch nicht schwer werden, ich habe die handgezeichneten Motive, das dürfte denk ich mal reichen.

Viele Grüße
Paul