Paul Styrnol: Meine Tribals bei Ebay

Hallo,

ich habe ja eine Seite mit Tribals, jetzt habe ich gerade eine Mail bekommen, dass meine Tribals bei E-Bay versteigert werden.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2418002950&category=36677

Ich habe zwar mal Rechte für Aufkleber verkauft, allerdings nicht für die Motive die dort zu sehen sind.

Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Mich an Ebay direkt wenden, dem Verkäufer eine E-Mail schreiben?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Verärgerte Grüße
Paul

  1. Hallo Paul,

    gibt das nicht Ärger mit Peugeot, wenn Du da Ihr Markenzeichen verwendest, d.h. Du hast es ja nicht verkauft..., aber allgemein sind da Firmen oft recht schnell mit ner Abmahnung bei der Hand. Also Du könntest Peugeot drauf aufmerksam machen, allerdings da die Dinger ja ursprünglich von Dir stammen, schiesst Du Dir eventuell selbst ins Knie.

    Gruss

    Marko

    1. Hi,

      gibt das nicht Ärger mit Peugeot, wenn Du da Ihr Markenzeichen verwendest, d.h. Du hast es ja nicht verkauft..., aber allgemein sind da Firmen oft recht schnell mit ner Abmahnung bei der Hand. Also Du könntest Peugeot drauf aufmerksam machen, allerdings da die Dinger ja ursprünglich von Dir stammen, schiesst Du Dir eventuell selbst ins Knie.

      warum schieße ich mir ins Knie? Ich habe das ja nicht kombiniert. Der Typ der die Aufkleber verkauft verletzt meine Rechte, eventuell auch die Rechte von Peugeot, aber darum müssen die sich kümmern. Ich habe die Tribals gezeichnet. Er hat sie mit dem Peugeot Logo in Verbindung gebracht.

      Gruß
      Paul

      1. Hi Paul,

        ja dann :-) Würd ich mal der Rechtsabteilung von Peugeot Bescheid sagen, dann hast Du am wenigstens Stress damit, und er am meisten. Ich war davon ausgegangen, dass das Logo dazugehört, und schon von Dir reingebaut worden ist (muss gestehen, dass ich nicht wirklich weiss was Tribals sind.).

        Gruss

        Marko

        1. Hi,

          ja dann :-) Würd ich mal der Rechtsabteilung von Peugeot Bescheid sagen, dann hast Du am wenigstens Stress damit, und er am meisten. Ich war davon ausgegangen, dass das Logo dazugehört, und schon von Dir reingebaut worden ist (muss gestehen, dass ich nicht wirklich weiss was Tribals sind.).

          ich weiß aber nicht, ob er eventuell Rechte bzw. die Erlaubnis hat von Peugeot solche Aufkleber mit ihrem Logo zu vertreiben. Wenn ich eine Automarke hätte würde es mich nicht direkt stören wenn jemand Werbung dafür macht...

          Falls nicht wäre das sicher eine Möglichkeit ihm sehr viel Ärger zu bereiten. >;) Das Problem ist nur, dass ich wenig davon mitbekomme. ;)

          Grüße
          Paul

        2. Ich war davon ausgegangen, dass das Logo dazugehört, und schon von Dir reingebaut worden ist (muss gestehen, dass ich nicht wirklich weiss was Tribals sind.).

          Du mußt vermutlich auch einräumen, dass Du von Rechtlichen Dingen kein Ahnung hast!
          Ist Quatsch ws Du da schreibst.
          BMW hat sich zum Beispiel gegen das T-Shirt "Bums mal wieder" mit BMW Logo gewehrt.
          Erfolglos.
          Es ist offensichtlich, dass dieses nicht von Peugot stammt.Ausserdem nutzen diese Firmen häufig solche kostenlosebn Aktionen.
          Als Werbung.

          1. Hi,

            Es ist offensichtlich, dass dieses nicht von Peugot stammt.Ausserdem nutzen diese Firmen häufig solche kostenlosebn Aktionen.
            Als Werbung.

            Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, es kann sein, dass die Firma das als kostenlose Werbung betrachtet, wenn es aber jemand für Geld verkauft ist es eher unwahrscheinlich, dass sie es tun.
            Vor Gericht kommt es immer sehr auf die Begleitumstände des konkreten Falls an, hast Du die Urteilsbegründung gelesen ? Es kann sich dann nämlich sehr viel anders darstellen als in irgendeiner Zeitungsmeldung. Ausserdem entscheiden Gerichte in ähnlichen Fällen oft durchaus verschieden. Peugeot wird übrigens nicht klagen, sondern erst abmahnen, und daraufhin wird derjenige den Schwanz einziehen, so läuft es in 90% aller Fälle.
            Als Gegenbeispiel kann ich den Fall eines Juweliers anführen, der einen Anhänger verkauft hat, der eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Ferarri Logo hatte -> Er hat in der 2. Instanz verloren.
            Und das der Typ wirklich Rechte von Peugeot hat das Logo zu verwenden, wenn er schon den Rest klaut, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

            Gruss

            Marko

            P.S.: Pflaumst Du im wirklichen Leben deine Mitmenschen genauso an wie im Netz ?

            1. Moin Marko

              Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, es kann sein, dass die Firma das als kostenlose Werbung betrachtet, wenn es aber jemand für Geld verkauft ist es eher unwahrscheinlich, dass sie es tun.

              Warum?

              Vor Gericht kommt es immer sehr auf die Begleitumstände des konkreten Falls an, hast Du die Urteilsbegründung gelesen ?

              Ach was <Erstaunt guck> definiere doch mal Begleitumstände bei Marken und Namensrechtsverletzung!
              Da werden Gutachter ins Rennen geschickt und Umfragen gemacht.

              gelesen?

              STUDIERT...

              Es kann sich dann nämlich sehr viel anders darstellen als in irgendeiner Zeitungsmeldung.

              Ich lese keine Gerichtsurteile in Zeitungen...

              Ausserdem entscheiden Gerichte in ähnlichen Fällen oft durchaus verschieden.

              Definiere mal ähnliche Fälle..

              Peugeot wird übrigens nicht klagen, sondern erst abmahnen, und daraufhin wird derjenige den Schwanz einziehen, so läuft es in 90% aller Fälle.

              Worauf abmahnen?
              Markerechtsverletzung?
              Namnesrecht?
              Kann schon, sein kann aber auch nicht sein.
              Hängt davon ab wie Spaßfrei die Marketingabteilung bei Peugot ist.

              Als Gegenbeispiel kann ich den Fall eines Juweliers anführen, der einen Anhänger verkauft hat, der eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Ferarri Logo hatte -> Er hat in der 2. Instanz verloren.

              Europäschisches Recht?
              Italienische Gerichte?
              Begletumstände?

              Und das der Typ wirklich Rechte von Peugeot hat das Logo zu verwenden, wenn er schon den Rest klaut, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

              Dann rechehchiere doch erst einmal wie das Logo von Peugot eingetrsagen ist,
              Dann läuft eine Markenrechtliche Prüfung an...
              Die kostet Geld...
              Und dann entscheiden Juristen was los.
              Viel Grüße TomIRL

              P.S.: Pflaumst Du im wirklichen Leben deine Mitmenschen genauso an wie im Netz ?

              Sorry wenn ich Dich verletzt haben sollte.
              Bin eben ein direkter Mensch und wenn Du aus Süddeutschland kommst, dann verstehe ich Deine Reaktion.

              1. Hi Tom,

                Warum?

                musst Du die fragen die was dagegen haben, da gibt es genug Beispiele für.

                STUDIERT...

                Nun ja, ich verstehe Dich jetzt mal so, dass Du mir durchaus zustimmst, dass es auf die Urteilsbegründung ankommt. Und kennst Du wirklich keine Fälle, wo Firmen erfolgreich gegen "Fremdverwertung" ihres Logos geklagt haben ?

                Kann schon, sein kann aber auch nicht sein.

                Stimmt, aber wäre jedenfalls für Paul einen Versuch wert.

                Ferarri Logo hatte -> Er hat in der 2. Instanz verloren.

                War hier in Mannheim, er hat das Ding in Italien gekauft und hier weiterverkauft (Einzelstück). Hab mich jetzt nicht intensiv mit befasst, hab es nur in der Zeitung gelesen :-) Vermute mal nach deutschem Recht, war zumindest ein deutsches Gericht, oder entscheiden die auch über europäisches Recht ?
                Es war ne Abbildung drin, war halt ein goldenes Pferd in Ferrari Pose.

                Und dann entscheiden Juristen was los.

                Naja, Peugeot wird da nicht lang recherchieren müssen, wenn sie es eingetragen haben und was dagegen schicken sie halt mal ne Abmahnung.

                Sorry wenn ich Dich verletzt haben sollte.

                Och, so verletzlich bin ich nicht, finde nur ein paar diplomatische Umgangsformen auch hier angebracht, schon klar dass ich mit dieser Meinung manchmal etwas alleinstehe.

                Bin eben ein direkter Mensch und wenn Du aus Süddeutschland

                Naja, uns ist halt recht früh von den Römern die Kultur nahegebracht worden, Ihr habt die ja immer verhauen wenn Sie zu Euch hochwollten. Das wirkt bei uns bis heute nach.

                Gruss

                Marko

                1. Nun ja, ich verstehe Dich jetzt mal so, dass Du mir durchaus zustimmst, dass es auf die Urteilsbegründung ankommt. Und kennst Du wirklich keine Fälle, wo Firmen erfolgreich gegen "Fremdverwertung" ihres Logos geklagt haben ?

                  Doch schon da gibs aber Prüfkriterien zu.

                  Kann schon, sein kann aber auch nicht sein.

                  Stimmt, aber wäre jedenfalls für Paul einen Versuch wert.

                  Ich würde eine Kumpel mit ner Zulassung mal einen bösen Brief schreiben (unterschreiben) lasssen, und mich selber drum kümmern.

                  Ferarri Logo hatte -> Er hat in der 2. Instanz verloren.
                  entscheiden die auch über europäisches Recht ?

                  Najaj das ist ein bischen kompliziert, die EU und die Europäischen Gerichte geben Richtlinien vor, an denen sich die deutsche Rechtssprechung und die Gesetzgeber orientieren.
                  Und im Fall der Fälle kannst Du Dir dein Recht auch beim Europäsischen Gerichtshof holen (aber nicht ohne vorher alle notwendigen Instanzen in Deutschland besucht zu haben.).

                  Und dann entscheiden Juristen was los.

                  Naja, Peugeot wird da nicht lang recherchieren müssen, wenn sie es eingetragen haben und was dagegen schicken sie halt mal ne

                  Abmahnung.

                  Glaube ich nicht, die Juristen kosten zuviel für einen solchen Quatsch.

                  Och, so verletzlich bin ich nicht, finde nur ein paar diplomatische Umgangsformen auch hier angebracht, schon klar dass ich mit dieser Meinung manchmal etwas alleinstehe.

                  Hab ichs doch geahnt: Ein Schwob (oh sorry ein Kurpfälzer :-))Ich bin während meines Studiums in Süddeutschland öfter angeeckt.
                  Deshalb hat mich Deine Reaktinon nicht wirklich überrascht.

                  Naja, uns ist halt recht früh von den Römern die Kultur nahegebracht worden, Ihr habt die ja immer verhauen wenn Sie zu Euch hochwollten. Das wirkt bei uns bis heute nach.

                  Naja nicht nur die Kultur sondern auch den Wein und das merkt man sind eben doch ein paar hundert Jahre mehr Alk!
                  .-)
                  Noch eine schönen Tag
                  TomIRL

                  1. Hi Tom,

                    Hab ichs doch geahnt: Ein Schwob (oh sorry ein Kurpfälzer :-))Ich bin während meines Studiums in Süddeutschland öfter angeeckt.

                    O, O, kein Wunder dass Du aneckst, wir sind hier seit 1803 Badisch, mit den Spätzle die uns von Stuttgart her kolonialisieren wollen haben wir hier nix am Hut. Kurpfalz, nun ja, vor 1803 halt...:-)

                    Gruss

                    Marko

            2. Ich wäre mir da nicht ganz so sicher, es kann sein, dass die Firma das als kostenlose Werbung betrachtet, wenn es aber jemand für Geld verkauft ist es eher unwahrscheinlich, dass sie es tun.

              Übrigens hab ich mir die Dinger und die eingetragene Marke mal genau angesehe:
              1. Veränderungen am eigentlichen Logo wurden nicht vorgenommen
              2. Es wurden um das Logo herum Grafiken plaziert, die die Wirkung des Logos Augenscheinlich nicht beinträchtigen.
              3. Es wurde nicht der Anschein erweckt Inhaber der Marke Peugot zu sein.
              4. Offensichtlich handelt es sich nicht um einen Professionellen Verkauf sondern um ein Privatauktion.
              Ich glaube nicht dass Peugeot sich die Mühe wegen einer solchen Sache macht.

              Dieses ist alles nur oberflächlich und natürlich nicht rechtsverbindlich.
              Für Beratung fallen Gebühren an, diese weden nach BRAO erhoben und Rechtsberatungen dürfen nur von zugelassenen RA durchgeführt werden!
              Ich bin kein zugelassener RA!
              TomIRL

            3. Hallo,

              Und das der Typ wirklich Rechte von Peugeot hat das Logo zu verwenden, wenn er schon den Rest klaut, halte ich ebenfalls für unwahrscheinlich.

              Ich habe mir gerade die anderen Auktionen von ihm angeschaut. Er verkauft meine Motive nicht nur mit dem Peugeot Logo sondern auch mit andern: KIA, Daihatsu, Ope, Seat, Fiat, Mitsubishi, Nissan, ...

              Siehe http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewSellersOtherItems&userid=altinpark&sort=3&page=2&rows=25&since=-1&showpics=1&stab=0

              Ich glaube kaum, dass er von allen die Erlaubnis bekommen hat!

              Viele Grüße
              Paul Styrnol

  2. Die Auktion dauert noch ca 17 Stunden. Bis Ebay die Mail bekommt, bearbeitet und reagiert ist die Auktion wahrscheinlich rum. Wo heute auch noch ein Feiertag ist.
    Wäre es besser sich direkt an den Verkäufer zu wenden?

    Grüße
    Paul

    1. Hallo,

      Die Auktion dauert noch ca 17 Stunden. Bis Ebay die Mail bekommt, bearbeitet und reagiert ist die Auktion wahrscheinlich rum. Wo heute auch noch ein Feiertag ist.

      Ich denke mal, dass es nicht so schlimm ist, wenn eBay da nicht rechtzeitig reagiert. Hast du dir mal den Stand der Auktion angesehen.

      Menge 1
      Gebote 0
      Verbleibende Zeit 16 Stunden, 21 Minuten +

      So wies ausschaut wird er die Teile eh nicht so schnell los.

      Wäre es besser sich direkt an den Verkäufer zu wenden?

      Das würde ich mal als ersets versuchen. Frag ihn doch einfach mal wo er die Teile her hat und weise ihn auf dein Urheberrecht hin.

      Viele Grüße,

      Stefan

      --
      Lass dir das Tanzen NICHT verbieten
      http://tanzverbot.de
  3. Hallo Paul,

    Ich habe zwar mal Rechte für Aufkleber verkauft, allerdings nicht für die Motive die dort zu sehen sind.

    Soll heißen? Hast Du das Recht verkauft, Aufkleber mit den Motiven zu drucken? Oder hast Du das Produkt "Aufkleber" verkauft? Wenn ersteres der Fall ist sehe ich eigentlich keine Verletzung des Urheberrechts - schließlich versteigert dieser Anbieter ja nur Aufkleber mit Deinen Motiven - wofür Du ihm ja das Recht verkauft hast...

    Viele Grüße,
    Christian

    1. Hallo Christian,

      Soll heißen? Hast Du das Recht verkauft, Aufkleber mit den Motiven zu drucken? Oder hast Du das Produkt "Aufkleber" verkauft? Wenn ersteres der Fall ist sehe ich eigentlich keine Verletzung des Urheberrechts - schließlich versteigert dieser Anbieter ja nur Aufkleber mit Deinen Motiven - wofür Du ihm ja das Recht verkauft hast...

      Ich habe das Recht verkauft Aufkleber mit meinen Motiven zu drucken, das habe ich an eine Person verkauft. Keine Recht es weiterzuverkaufen oder ähnliches. Es ging um 10 Motive, die meisten Motive die bei Ebay zum Verkauf stehen habe ich nicht an diese Person verkauft, ich bezweifle auch, dass es sich um die gleiche Person handelt.

      Viele Grüße
      Paul

      1. Hallo Paul,

        Ich habe das Recht verkauft Aufkleber mit meinen Motiven zu drucken, das habe ich an eine Person verkauft. Keine Recht es weiterzuverkaufen oder ähnliches. Es ging um 10 Motive, die meisten Motive die bei Ebay zum Verkauf stehen habe ich nicht an diese Person verkauft, ich bezweifle auch, dass es sich um die gleiche Person handelt.

        Danke, das war mir irgendwie unklar. Dann würde ich Dir empfehlen, Toms Ratschlägen zu folgen, die hören sich sehr vernünftig an.

        Viele Grüße,
        Christian

        1. Hallo Christian,

          Danke, das war mir irgendwie unklar. Dann würde ich Dir empfehlen, Toms Ratschlägen zu folgen, die hören sich sehr vernünftig an.

          Ja, ich habe Ebay die Auktion gemeldet und mich an den Verkäufer gewnadt, höflich aber bestimmt.

          Ebay hat sich bereits bei mir gemeldet:

          [...]
          Wir empfehlen betroffenen Rechteinhabern die durch Angebote Ihre Rechte
          verletzt sehen, sich mit den Anbietern selbst auseinanderzusetzen,
          gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen die Anbieter derartiger
          Angebote einzuleiten oder am eigens fuer Rechteinhaber eingerichteten
          eBay VeRI Programm (Verifizierte Rechteinhaber Programm) teilzunehmen,
          um so auf einfachem Wege den Abbruch der Angebote einzufordern.

          Es tut uns leid, Ihnen aus o.g. Gruenden mitteilen zu muessen, dass uns
          bezueglich der von Ihnen geschilderten Angebote die Grundlage zum
          Abbruch der benannten Angebote fehlt.
          [...]

          Sieht nicht so aus als ob die viel machen könnten.

          Viele Grüße
          Paul

          1. eBay VeRI Programm (Verifizierte Rechteinhaber Programm) teilzunehmen,
            um so auf einfachem Wege den Abbruch der Angebote einzufordern.

            Es tut uns leid, Ihnen aus o.g. Gruenden mitteilen zu muessen, dass uns
            bezueglich der von Ihnen geschilderten Angebote die Grundlage zum
            Abbruch der benannten Angebote fehlt.
            [...]

            Sieht nicht so aus als ob die viel machen könnten.

            Doch PAul gucke Dir mal das ebay Veri Programm an!
            Da geht es ohl schnell!
            TomIRL

            1. Hi,

              Doch PAul gucke Dir mal das ebay Veri Programm an!

              Hab mir gerade das Formular ausgedruckt und faxe es morgen weg. Aber für den Abbruch der Auktion ist es bis dahin sowieso zu spät.

              Viele Grüße
              Paul

  4. Hallo Paul,
    Also
    1. den Verkäufer höfflich darau hinweisen, dass du Rechte an diesem Motiv hast, Ihn fragen wo er den die Dinger her hat.
    Auf jeden Fall auffordern bis zur Rechtlichen Klärung die Sache nicht zu verkaufen und die Auktion zu stoppen.
    Vielleicht verkauft er ja in gutem Glauben!
    Jaja Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Aber ich würde es trotzdem erst einmal höfflich versuchen.

    2. Ebay informieren, die reagieren schneller als Du denkst!
    3. Rechtsanwalt mit der Klärung beauftragen, falls sich die Sache nicht vernünftig klären läst.

    Viele Grüße TomIRL

  5. Hallo,

    ich muss erstmal sagen, dass ich mich mit Tribals überhaupt nicht auskenne. Aber ich nehme mal an, dass damit die schwarzen Muster gemeint sind. Bei allem Respekt, aber kann man die nicht innerhalb von ein paar Minuten selber Zeichnen ? Woher willst du wissen, ob das deine sind oder ob die nicht selber gemacht habt ? Und ich glaube ehrlich nicht, dass es irgendwelche Rechte an ich sag mal geläufigen Muster gibt. Oder ?

    cya
    alligator

    1. Hi,

      Bei allem Respekt, aber kann man die nicht innerhalb von ein paar Minuten selber Zeichnen ?

      Je nach Motiv variirt die Zeit, die man braucht. Manche Motive haben mich durchaus über 5 Stunden gekostet. Das Zeichnen an sich dauert schon sehr lange, hinzu kommt das einscannen und nachbearbeiten. Das ganze ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand.

      Wie lange man dafür braucht spielt aber auch keine Rolle, Fakt ist das ich diese Motive gezeichnet habe und somit die Urheberrechte an den Tribals habe. Punkt.

      Woher willst du wissen, ob das deine sind oder ob die nicht selber gemacht habt ?

      Vergleiche die Tribals auf meiner Seite (http://www.tribal-galerie.de) und die Motive bei Ebay. Sie wurden 1:1 kopiert. Teilweise wurden sie noch gedreht aber das war es dann auch schon.

      Und ich glaube ehrlich nicht, dass es irgendwelche Rechte an ich sag mal geläufigen Muster gibt.

      Auf den ersten Blick mögen sich manche Tribals ähnlich sehen, da sie ja aus Elementen bestehen die man immer wieder findet, wie die Elemente dann aber "zusammengepuzzelt" werden macht das letztendliche Tribals und seine Wirkung aus.

      Tribals sind sag ich mal einzigartig, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand ein gleiches Tribal zeichnet wie ich (und natürlich auch ander herum) besteht praktisch nicht.

      Die in deinen Augen "geläufigen Muster" sind in den Augen des Erstellers (sprich in meinen) und der meisten Betrachter Kunst und als das sollten Tribals auch verstanden werden.

      Viele Grüße
      Paul

      1. Wie lange man dafür braucht spielt aber auch keine Rolle, Fakt ist das ich diese Motive gezeichnet habe und somit die Urheberrechte an den Tribals habe. Punkt.

        Da wäre ich mir eben nicht so sicher ...
        Afaik darf ich deine Bilder zwar nicht kopieren im Sinne von Vervielfältigen deiner Zeichnung (da es ja dein Eigentum ist), aber nachzeichnen darf ich es alle mal (und dann kopieren). Oder gibt es da auch einer Art "GEMA" wo jeder vierte Strich dann anderst sein muss :o) Und falls es so eine Vereinigung geben sollte, glaube ich nicht, dass du da deine Bilder angemeldet hast?

        Woher willst du wissen, ob das deine sind oder ob die nicht selber gemacht habt ?

        Vergleiche die Tribals auf meiner Seite (http://www.tribal-galerie.de) und die Motive bei Ebay. Sie wurden 1:1 kopiert. Teilweise wurden sie noch gedreht aber das war es dann auch schon.

        Sorry, aber wer es so im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen,
        dass sie "gestohlen" werden. Ist zwar ärgerlich, aber so läufts nun mal. Das bringt ein auf dei ewige Debatte mit dem "Bilderklau". Daher gilt klar, wer nicht will das seine Bilder gklat werden, darf sie nicht im Internet ausstellen, denn diese Gefahr besteht immer.

        Ausserdem ist es wie gesagt schwer nachzuweisen, dass er die Dinger nicht selber gemacht hat.

        Und ich glaube ehrlich nicht, dass es irgendwelche Rechte an ich sag mal geläufigen Muster gibt.

        Auf den ersten Blick mögen sich manche Tribals ähnlich sehen, da sie ja aus Elementen bestehen die man immer wieder findet, wie die Elemente dann aber "zusammengepuzzelt" werden macht das letztendliche Tribals und seine Wirkung aus.

        Tribals sind sag ich mal einzigartig, die Wahrscheinlichkeit, dass jemand ein gleiches Tribal zeichnet wie ich (und natürlich auch ander herum) besteht praktisch nicht.

        Bei allem Respekt vor dieser Kunst, aber das bezweifle ich. Ich denke schon, dass sich die Dinger x-mal wiederholen und du gerade deshalb auch keine Chance auf irgendwelche Urheberrecht haben wirst ...

        Aber probieren kannst es ja mal.
        cya
        alligator

        1. Hi,

          Da wäre ich mir eben nicht so sicher ...
          Afaik darf ich deine Bilder zwar nicht kopieren im Sinne von Vervielfältigen deiner Zeichnung (da es ja dein Eigentum ist), aber nachzeichnen darf ich es alle mal (und dann kopieren).

          Wie gesagt, es handelt sich um 1:1 Kopien meiner Motive. Die Lage ist eindeutig.

          Sorry, aber wer es so im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen,
          dass sie "gestohlen" werden. Ist zwar ärgerlich, aber so läufts nun mal. Das bringt ein auf dei ewige Debatte mit dem "Bilderklau". Daher gilt klar, wer nicht will das seine Bilder gklat werden, darf sie nicht im Internet ausstellen, denn diese Gefahr besteht immer.

          Das rechtfertigt nicht die Tat.

          Ausserdem ist es wie gesagt schwer nachzuweisen, dass er die Dinger nicht selber gemacht hat.

          Ich habe die handgezeichneten Bilder bei mir in einem Ordner, ich habe sie teilweise als Vektorgrafiken auf dem Rechner, er könnte zwar die Tribals von meiner Seite nachbearbeiten aber zum gleichen Ergebnis wird er nicht kommen.

          Bei allem Respekt vor dieser Kunst, aber das bezweifle ich. Ich denke schon, dass sich die Dinger x-mal wiederholen und du gerade deshalb auch keine Chance auf irgendwelche Urheberrecht haben wirst ...

          Die Elemente wiederholen sich vielleicht, aber sieh es einfach als eine Komposition der Elemente, die ist einzigartig.

          Viele Grüße
          Paul

        2. Hi,

          Bei allem Respekt vor dieser Kunst, aber das bezweifle ich. Ich denke schon, dass sich die Dinger x-mal wiederholen und du gerade deshalb auch keine Chance auf irgendwelche Urheberrecht haben wirst .Ähm, was besteht bitte nicht aus der Komposition bekannter Elemente? Mal als Beispiel: Ein Text besteht auch nur aus der Kombination von etwa 35 vorher bekannten Zeichen, steht dieser etwa nicht unter Urheberrecht?

          Sorry, aber wer es so im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen,
          dass sie "gestohlen" werden. Ist zwar ärgerlich, aber so läufts nun mal. Das bringt ein auf dei ewige Debatte mit dem "Bilderklau". Daher gilt klar, wer nicht will das seine Bilder gklat werden, darf sie nicht im Internet ausstellen, denn diese Gefahr besteht immer.
          Stimmt, das klauen kann man nicht verhindern. Was hat das aber mit der rechtlichen Situation zu tun? Niemand darf diese Biler, die er irgenwo geklaut hat, irgendwo anders benutzen, erst recht nicht für einen komerziellen Zweck wie hier. Das hat rein _gar_ nichts damit zu tuen, wie schwer etwas zu stehlen ist.

          Grüße Andres Freund

          --
          ss:) zu:) ls:} fo:) de:] va:) ch:| n4:& rl:° br:^ js:( ie:% fl:( mo:|
          1. Hi,

            Tut mir leid, ich hab irgendwie die Zitatzeichen verhauen.

            Bei allem Respekt vor dieser Kunst, aber das bezweifle ich. Ich denke schon, dass sich die Dinger x-mal wiederholen und du gerade deshalb auch keine Chance auf irgendwelche Urheberrecht haben wirst.

            Ähm, was besteht bitte nicht aus der Komposition bekannter Elemente? Mal als Beispiel: Ein Text besteht auch nur aus der Kombination von etwa 35 vorher bekannten Zeichen, steht dieser etwa nicht unter Urheberrecht?

            Sorry, aber wer es so im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen, dass sie "gestohlen" werden. Ist zwar ärgerlich, aber so läufts nun mal. Das bringt ein auf dei ewige Debatte mit dem "Bilderklau". Daher gilt klar, wer nicht will das seine Bilder gklat werden, darf sie nicht im Internet ausstellen, denn diese Gefahr besteht immer.

            Stimmt, das klauen kann man nicht verhindern. Was hat das aber mit der rechtlichen Situation zu tun? Niemand darf diese Biler, die er irgenwo geklaut hat, irgendwo anders benutzen, erst recht nicht für einen komerziellen Zweck wie hier. Das hat rein _gar_ nichts damit zu tuen, wie schwer etwas zu stehlen ist.

            Grüße Andres Freund

            1. Hi,

              Tut mir leid, ich hab irgendwie die Zitatzeichen verhauen.

              Bei allem Respekt vor dieser Kunst, aber das bezweifle ich. Ich denke schon, dass sich die Dinger x-mal wiederholen und du gerade deshalb auch keine Chance auf irgendwelche Urheberrecht haben wirst.
              Ähm, was besteht bitte nicht aus der Komposition bekannter Elemente? Mal als Beispiel: Ein Text besteht auch nur aus der Kombination von etwa 35 vorher bekannten Zeichen, steht dieser etwa nicht unter Urheberrecht?

              Du hast mich glaub ich falsch verstanden. Ich meinte nicht dass sich die Elemente x-mal wiederholen sondern das Bild an sich. Ich bezweifle stark, dass ich diese Muster nicht schon bei X Tätowierern/Henna-Künstlern/... gesehen.

              Mal ein anderes Beispiel ... wenn ich jetzt 2 Quadrate zeichne, ist es dann urheberrechtlich geschützt und ich kann jeden anmahnen der auch 2 Quadrate zeichnet ? Ich glaub nicht. Deshalb glaube ich, dass
              es bei Kunst sehr schwer ist mit urheberrechtsgeschichten ...

              cya
              alligator

              Sorry, aber wer es so im Internet veröffentlicht, muß damit rechnen, dass sie "gestohlen" werden. Ist zwar ärgerlich, aber so läufts nun mal. Das bringt ein auf dei ewige Debatte mit dem "Bilderklau". Daher gilt klar, wer nicht will das seine Bilder gklat werden, darf sie nicht im Internet ausstellen, denn diese Gefahr besteht immer.
              Stimmt, das klauen kann man nicht verhindern. Was hat das aber mit der rechtlichen Situation zu tun? Niemand darf diese Biler, die er irgenwo geklaut hat, irgendwo anders benutzen, erst recht nicht für einen komerziellen Zweck wie hier. Das hat rein _gar_ nichts damit zu tuen, wie schwer etwas zu stehlen ist.

              Stimmt. Ich meinte nur, dass er sich nicht wundern brauch. Wenn ich mein Auto mit offener Türe und steckendem Schlüssel 2-3 Stunden vorm Bahnhof stehen lasse ist es klar nicht erlaubt es zu klauen, aber ich wundere mich dann auch nicht wenn später 2 Autos da stehen :o))

  6. Hallo,

    wie bereits erwähnt habe ich noch 15 andere Auktionen mit meinen Motiven entdeckt. Nach weiterer Recherche habe ich noch andere vom selben Verkäufer gefunden, darunter auch bereits beendete Auktionen bei denen der Verkäufer mit meinen Motiven Geld "verdient" hat.

    Über die bei den Auktionen angegebene E-Mail-Adresse und Denic bin ich jetzt an Name und Anschrift des Verkäufers gelangt.

    Da die Lage jetzt ein wenig anderst aussieht als am Anfang mit einer erfolglosen Auktion stellt sich mir die Frage ob es Sinn machen würde (bzw. sich lohnen würde) rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen.

    Viele Grüße
    Paul Styrnol

    1. Moin!

      wie bereits erwähnt habe ich noch 15 andere Auktionen mit meinen Motiven entdeckt. Nach weiterer Recherche habe ich noch andere vom selben Verkäufer gefunden, darunter auch bereits beendete Auktionen bei denen der Verkäufer mit meinen Motiven Geld "verdient" hat.

      Über die bei den Auktionen angegebene E-Mail-Adresse und Denic bin ich jetzt an Name und Anschrift des Verkäufers gelangt.

      Sicher, dass das der Verkäufer wirklich ist? EBay sollte es 100% wissen, aber an die Daten gelangst du nur, wenn du auf die Auktion bietest. Würde dich logischerweise dann den Preis für ein Höchstgebot kosten, aber du kriegst gleichzeitig auch noch Beweismaterial geliefert.

      Da die Lage jetzt ein wenig anderst aussieht als am Anfang mit einer erfolglosen Auktion stellt sich mir die Frage ob es Sinn machen würde (bzw. sich lohnen würde) rechtlich gegen den Verkäufer vorzugehen.

      Rechne doch einfach mal nach, was dir die Lizensierung der Aufklebermotive eingebracht hat. So eine Lizenz kann der Ebay-Verkäufer ja auch kaufen - rückwirkend und für alle von dir aufgefundenen Auktionen. Der Lizenzvertrag kann vorsehen, dass der Verkäufer alle bisherigen Transaktionen wahrheitsgemäß auflistet, damit du einen Überblick erhälst, wie gut dessen Geschäfte so gehen. Durch die Bewertungen, die der Verkäufer erhält, kannst du einige der Auktionen ja immerhin so drei Monate in die Vergangenheit zurückverfolgen. Und durch die Bewertungen, die der Verkäufer selber gibt, kriegst du vielleicht noch ein paar weitere.

      Wenn dir die mögliche Lizenzzahlung den Aufwand wert ist, dann schütze deine Rechte! Du kannst den Verkäufer zur Not ja gerichtlich belangen. Und das durchaus mit einiger Aussicht auf Erfolg. Denn du kannst bereits den wirtschaftlichen Wert deiner Schöpfungen belegen durch die Lizensierung der Aufkleber.

      Ich schätze nur, dass du einen Anwalt beauftragen mußt, wenn der Verkäufer nicht sofort einlenkt und die Auktion entweder löscht oder die Tribals lizensiert (was für ihn sicherlich ein Verlustgeschäft werden wird).

      - Sven Rautenberg

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      1. Hallo,

        Über die bei den Auktionen angegebene E-Mail-Adresse und Denic bin ich jetzt an Name und Anschrift des Verkäufers gelangt.

        Sicher, dass das der Verkäufer wirklich ist? EBay sollte es 100% wissen, aber an die Daten gelangst du nur, wenn du auf die Auktion bietest. Würde dich logischerweise dann den Preis für ein Höchstgebot kosten, aber du kriegst gleichzeitig auch noch Beweismaterial geliefert.

        Wie weiter unten: reicht es nicht, wenn ich die bereits erfolgreich beendeten Auktionen ausgedruckt habe?

        Wegen dem Namen: Zumindest könnte ich ihn bei der nächsten Mail mit diesem Namen direkt ansprechen, vielleicht hat das ja auch eine Wirkung.

        Ich schätze nur, dass du einen Anwalt beauftragen mußt, wenn der Verkäufer nicht sofort einlenkt und die Auktion entweder löscht oder die Tribals lizensiert (was für ihn sicherlich ein Verlustgeschäft werden wird).

        Ich möchte nicht einfach nur, dass er die noch bestehenden Auktionen löscht. Ich ja auch für den bereits gemachten Profit mit meinen Motiven entschädigt werden.
        Wegen dem Anwalt, bei uns in der Umgebung habe ich keinen Anwalt gefunden der sich unter anderem auf Urheberrecht spezialisiert hat. Würde dafür auch ein "normaler" Anwalt reichen? All zu schwer dürfte der Fall ja nicht sein, da ich nachweisen kann, dass er bereits Geld mit den Tribals gemacht hat (ich habe die betreffenden Auktionen bereits ausgedruckt) und zu beweisen, dass ich die Urheberrechte habe dürfte auch nicht schwer werden, ich habe die handgezeichneten Motive, das dürfte denk ich mal reichen.

        Viele Grüße
        Paul

        1. Moin!

          Wie weiter unten: reicht es nicht, wenn ich die bereits erfolgreich beendeten Auktionen ausgedruckt habe?

          Als Beweismaterial ist das sicherlich nicht schlecht.

          Wegen dem Anwalt, bei uns in der Umgebung habe ich keinen Anwalt gefunden der sich unter anderem auf Urheberrecht spezialisiert hat. Würde dafür auch ein "normaler" Anwalt reichen?

          Das kann ich nicht einschätzen. Bedenke aber eines: Der Anwalt wird für seine Erstberatung nach Gebührenordnung Geld haben wollen. Er wird motivierter sein, dir zu helfen, wenn ihm die Hilfe leicht fällt, weil sie in sein Fachgebiet passt. Du kriegst bei einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt also mehr für dein Geld.

          Möglich, dass der spezialisierte Anwalt dir auch gleich abrät, dein Vorhaben weiter zu verfolgen, weil er die einschlägige Rechtsprechung dazu kennt, während der normale Anwalt vielleicht erstmal alle Geschütze auffährt und noch nicht weiß, dass du auf verlorenem Posten kämpfst.

          All zu schwer dürfte der Fall ja nicht sein, da ich nachweisen kann, dass er bereits Geld mit den Tribals gemacht hat (ich habe die betreffenden Auktionen bereits ausgedruckt) und zu beweisen, dass ich die Urheberrechte habe dürfte auch nicht schwer werden, ich habe die handgezeichneten Motive, das dürfte denk ich mal reichen.

          Regel Nummer 1 vor Gericht: Kein Fall ist leicht.

          Die Beauftragung eines Anwalts kostet zunächst mal _dein_ Geld. Das kannst du zwar der Gegenseite in Rechnung stellen, bzw. im Falle einer für dich positiven Gerichtsentscheidung wird die Gegenseite die Verfahrenskosten tragen müssen, aber bedenke immer auch: Wenn du keinen Erfolg hast, wirst du ohne Gerichtsurteil zumindest deine eigenen Anwaltskosten tragen müssen, und mit negativem Gerichtsurteil auch die Verfahrenskosten der Gegenseite.

          Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn du nur einen geringen Streitwert hast (überschlage mal selbst, welche Lizenzkosten du einfordern willst), wird die Motivation des Anwalts, sich ins Urheberrecht einzuarbeiten, eher sinken - viel Extraarbeit, und ohnehin die (grundsätzlich) gleiche Arbeit (Brief diktieren, verschicken, Klageschrift vorbereiten etc.) mit wenig Einkünften.

          Andererseits gibt es natürlich auch die Anwälte, die ihre Mandanteninteressen ernstnehmen, egal was es kostet.

          Deshalb: Einen Spezialisten finden und den mal anrufen. Er wird dir am Telefon sicher nicht allzuviel zu deinem Fall sagen können, aber er wird dir vielleicht eine Einschätzung geben können, und allemal eine Aussage über die zu erwartenden Kosten machen. Vielleicht läßt sich die ganze Sache überhaupt fernmündlich regeln, wenn die Kanzlei zu weit entfernt ist. Oder er kennt einen nähergelegenen Kollegen (das wird die Anwaltskammer sicherlich auch, oder die Gelben Seiten).

          - Sven Rautenberg

          --
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