Aloha ;)
Übrigens, als ich - wie inzwischen fest steht unschuldig und im Übrigen nur weil ich die Gegendarstellung des erst später wegen mehrerer anderen Sachen zu einer Haftstrafe verurteilten kriminellen Rechtsanwaltes erweislich richtig und wahr als Lüge bezeichnet habe - da kam ich in den geschlossenen Vollzug.
Dir wurde aus Gründen, die aus dem von dir veröffentlichten Dokument nic . zweifelsohne hervorgehen, ein Zwangsgeld von 1000€ auferlegt. Du bist dann ersatzweise in Zwangshaft gekommen. Ich habe das so verstanden, dass du einer Verfügung zuwider gehandelt hast, die zu diesem Zeitpunkt noch rechtsgültig und ohne Widerspruch war und die dann irgendwann sehr viel später im Nachhinein aufgehoben wurde, wodurch der Grund für deine Zwangshaft im Nachhinein aufgehoben wurde. Du hast zweifelsohne Unrecht erlitten. Aber die typische Geschichte eines vollkommen unschuldigen Justizopfers sieht in meinen Augen anders aus. Ich meine schon herauszulesen, dass du einen Teil der Misere billigend in Kauf genommen hast. Aber das ist nur mein Eindruck. Ich kenne deinen Fall nur bruchstückhaft und mir steht kein Urteil darüber zu. Ich wollte dir nur erklären, warum ich das Gefühl habe, dass deine Haft kein Musterbeispiel ist.
Wesentlich geringere Tat, wesentlich kürzere Haftzeit (nur ein paar Tage) also wesentlich geringere Fluchtgefahr - aber die ganze Härte jener faschistoiden Typen, welche den so genannten "Rechtsstaat" hier zunehmend ausmachen.
Faschistoiden Typen. Aha. Was ist deiner Meinung nach der Sinn und Zweck einer Zwangshaft, die ersatzweise fällig wird, wenn ein Zwangsgeld nicht bezahlt wird, welches fällig wird, wenn eine Unterlassungsverfügung nicht erfüllt wird. Dass selbige Unterlassungsverfügung später aufgehoben wurde spielt zunächst keine Rolle, zum Zeitpunkt der Verhängung der Zwangshaft war die Verfügung gültig. Es steht einem rechtmäßig zu, die Aufhebung einer ungerechten Verfügung zu bewirken. Es steht einem nicht zu, selbsttätig zu entscheiden, diese Verfügung habe keine Gültigkeit zu haben, und ihr entgegen zu handeln. Das ist, was ich als billigend in Kauf nehmen eines entsprechenden Zwangsgelds bezeichne.
Natürlich wird eine Zwangshaft keinen Vergünstigungen ausgesetzt. Dafür gibt es auch keinen rechtlichen Rahmen. Im Gegensatz zu einer Freiheitsstrafe aus dem Strafrecht hast du eine Zwangshaft abgesessen, die unter die Verwaltungsvollstreckung, also nicht unter Strafrecht fällt.
Ich frage mich, was du mir sagen willst. Entweder weist du erstaunlich wenig über deine eigene damalige Lage Bescheid, oder du bemühst hier absichtlich in vollem Bewusstsein einen Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen, der hier irgendjemanden blenden soll.
In einem anderen Bundesland wäre ich (abgesehen davon, dass vor einem anderen, seine Aufgabe auch nur halbwegs erfüllendem Gericht diese Schweinerei ganz anders ausgegangen wäre) gleich in den offenen Vollzug geladen worden.
Bullshit. Ersatzzwangshaft findet in keinem Bundesland in offenem Verzug statt. Das belege mir erstmal...
Ich kanns nur nochmal sagen: Argumente auf Stammtisch- oder Bildzeitungsniveau haben vor mir keinen Bestand, da musst du Handfesteres liefern um mich zu überzeugen.
Grüße,
RIDER
Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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