Übrigens glaube ich schon, dass dich - was das LG angeht - dann auch einiges Pech verfolgt, zumindest gehe ich davon aus, dass das nicht flächendeckend und programmatisch so geschieht.
Ich weiß es nicht bis ins Detail, aber ich gehe davon, dass mancher Richter oder Richterin (der "einfachstrechtliche" Charakter der Entscheidungen schließt einen Irrtum aus) das Verfahren (um keine Arbeit damit zu haben) zunächst einfach "wegbügeln" wollten in dem diese zum Nachtei der wirtschaftlich schwächeren Partei entschieden und sich dann von der Beschwerde "angepisst" fühlten, was dazu führte, dass diese mir mal zeigen wollen, was eine Harke ist - statt sich für befangen zu erklären und aus dem Verfahren zurück zu ziehen, wie es die Rechtsordnung vorsieht.
Nur manchmal kommen die mit sowas durch. Es gibt ja auch Gerichte wo der Bock dann der Gärtner ist. So wurde der "stark umstrittene" Richter Buske vom LG Hamburg zum OLG berufen und findet jetzt jeden Unsinn toll, den seine "Schülerin" Käfer "verbricht". Folge: Nicht nur ich halte (angesehen von den Zufallstreffern) die Zensururteile der Hamburger Pressekammern so lange für unerheblich bis der BGH diese aufgehoben oder für "gerade noch vertretbar erklärt" hat.
Das bestreite ich nicht, das weiß ich auch so. Aber im Verbund mit dem faktischen Schutz vor Verfolgung bei erkennbarer Rechtsbeugung ist das Ergebnis - wie sich an meinen Fällen beweist - nicht besser. Das Ergebnis dieser bestehenden Kombination aus Nichtverfolgung der Rechtsbeugung und dem Richteramt auf Lebenszeit ist nämlich der vollständige Kontrollverlust und dann - ergo systemimmanent - "kein Rechtsstaat". Und das mit dem VEREINZELT ist inzwischen deutlich zu häufig.
Gut, dass wir uns wenigstens im Grundsatz einig sind. Trotzdem besteht kein Kontrollverlust, da übergeordnete Instanzen ja nach wie vor Kontrolle über konkrete Entscheidungen ausüben. Das mag ein Mittel der indirekten Kontrolle sein, ist aber sicher rechtsstaatlicher als die direkte Kontrolle.
Nun ja. Der Herr Brosa musste bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ich habe mir das angeschaut: Da haben die Gerichte der Bundesrepublik bis hin zum Verfassungsgericht vollständig versagt. Das Ergebnis ist ein Urteil welches Deutsche Richter am liebsten ignorieren und mit einer hohlen Phrase als Einzelfall abtun. Ist es aber nicht. Denn das Umdeklarieren von Meinungsäußerungen zu Tatsachenbehauptungen und anschließendes Fordern eines strengen Beweises ist alltägliche aber verfassungswidrige Praxis mancher Gerichte (Köln, Hamburg, Berlin, Marburg und, ach auch Kassel).
Außerdem empfinde ich die Vokabel "Rechtsbeugung" als störend. Das ist ein nicht nachweisbarer Vorwurf, da dazu der Vorsatz nachweisbar sein müsste.
a) daran krankt es schon, weil kein Richter so dämlich sein sollte (und die meisten werden es auch nicht sein) den Vorsatz zu gestehen. Deshalb gibt ja - trotz zahlreicher Urteile wo sich die Haare nicht nur mehr streuben - sowenige Verfahren wegen Rechtsbeugung.
b) Und genau deswegen ist es eigentlich eine Wertung. Das BVerfassG sagt schon lange, dass ein solcher Vorwurf als Wertung (also ist ein Strengbeweis nicht erforderlich) gerechtfertigt ist und also dazu Anlass besteht und andererseits die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht und darüber hinaus zu beachten sei, dass man den seine Rechte verteidigenden nicht mit der Angst vor Strafverfolgung dazu zwingen darf, seine Worte auf die Goldwaage zu legen. Dass in meinem Fall dann erst der Präsident des LG Kassel (in gleicher Person Vorsitzender der Jugenstrafkammer) und dann auch noch ein Staatsanwalt diese sogar für Volllaien sehr klare und gut durchargumentierte Rechtsprechung des BVerfassG ignorieren um mich wegen meiner - gerechtfertigten - Aufsässigkeit abzustrafen ist doch nicht ganz normal.
Ich kann nur raten, damit vorsichtig zu sein, das als Tatsache hinzustellen. Im Fall der Nichtbeweisbarkeit deiner Behauptung stellt das - wie du sicher weist - eine definitiv strafbare üble Nachrede dar.
Nein, ich weiß sicher dass das eben in den meisten Fällen nicht so ist. Nur können sich die betroffenen Richter eben nicht damit abfinden, dass man diese jedenfalls in einem demokratischen Rechtsstaat kritisieren darf wenn diese derart groben Unsinn mit gewiss nicht unerheblichen Folgen verzapfen wie sie es bei mir getan haben.
Ich möchte dich nicht bitten, mit deiner Meinung hinter dem Berg zu halten. Aber du kannst und darfst deine Einschätzung nicht als objektive Tatsache hinstellen. Wenn du davon überzeugt bist, dass Rechtsbeugung vorliegt (und dazu gehört nunmal der nachweisbare Vorsatz), dann tu deine Meinung in einer Art und Weise kund, die dem Vermutungscharakter gerecht wird oder zeige diese an.
Tut mir leid, für mich wird diese Vermutung zur Tatsache, wenn - und das ist ja geschehen - z.B. ein Richter trotz _mehrfacher_ und deutlicher Aufforderung und der Vorschrift im Gesetz eine genau und richtig benannte Gerichtsakte nicht als Beweismittel beizieht und statt dessen nur behauptet, ich würde den Gegner, "einen angesehenen Rechtsanwalt" lediglich "verleumden".
Und wenn dem Richter und dem verlogenen "Rechtsanwalt" Freiherr von Gravenreuth trotz der nachfolgenden Freiheitsberaubung jahrelang nichts passiert, dann muss das System üble Fehler haben. In der Sache hatte sich die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt dann sogar darauf zurück gezogen, dass eine Mehrfachverfolgung des feinen, empfindlichen und verlogenen Herrn Anwalts nicht stattfinden dürfe, weil er wegen der Sache schon verfolgt worden sei - das war aber - von einem Staatsanwalt der dann auch im Amt und Würden blieb - schlicht gelogen.
Ganz ehrlich - im Angesicht des Stapels von "Irrtümern" und "kleinen Schlampereien" der sich allein in dieser Sache auftürmte kann man nicht mehr davon ausgehen, dass hier ein systemloser Zufall gegriffen hätte und dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt blieb,
Wenn dir vor Gericht dann allerdings nicht Recht gegeben word, solltest du als Möglichkeit neben weiterer Rechtsbeugung auch in Betracht ziehen, dass du mit deiner Überzeugung, es liege Rechtsbeugung vor, im Unrecht warst.
Wie das jetzt. Das AG hat gesagt, ich hatte Anlaß und es war nicht rechtswidrig.
Das alles weist du aber sicherlich, ich kann mir vorstellen, dass dir das schon von Stellen mit höherer Autorität dargelegt wurde.
Das AG hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BVerfassG das Gegenteil dargelegt.
Nach wie vor folgerst du aus Inzidenzen Kausalitäten. Das ist ohne weitere Nachweise haltlos.
Jetzt forderst Du den Strengbeweis. Weißt Du eigentlich, dass viele Leute in Haft sitzen, weil ein Gericht nach "freier Würdigung der Indizien" (sic!) zu der Überzeugung kam, das derjenige diese oder jene Straftat begangen habe, einsitzen. Für eine rügende Äußerung wird aber ein Strengbeweis verlangt. Das ist ein erheblicher Bruch.
Auch der Beweis für eine Sonderbehandlung ist für mich nicht erbracht. Das bräuchte schon eine genaue, breite Analyse unter Berücksichtigung aller Umstände.
Hallo? Alles außer einer Sonderbehandlung widerspricht dem gesunden Menschenverstand, denn so besonders wird gegenwärtig nur der Herr Hoeneß behandelt.
Und das weist du woher? Ich nehme dor nicht ab, dass du ausreichend breite Erfahrungen mit anderen Häftlingen hast und deren Tatumstände sowie die Umstände des Herrn Hoeneß so genau kennst, dass du in der Lage bist, ein fundiertes Urteil zu treffen.
Ich bitte Dich.
Zitat: Mit der Föderalismusreform, aber auch schon zuvor sind vollzugsöffnende Maßnahmen allerdings zum Spielball einer "restaurativen" Vollzugspolitik geworden.[19] Ideologisch gefärbte Akzentverschiebungen in einigen Bundesländern (insbesondere in Hamburg und Hessen) haben eine wiedereingliederungsorientierte Entlassungsvorbereitung erheblich beeinträchtigt, indem der offene Vollzug und Vollzugslockerungen auf ein Minimum zurückgefahren wurden.
Das gilt gerade auch für Bayern. In Bayern wurden infolge der "Ideologisch gefärbten Akzentverschiebungen" die "wiedereingliederungsorientierte Entlassungsvorbereitung" unter deren Behaupten der Hoeneß reichlich früh Hafturlaub erhält und in den offenen Vollzug kommt schon immer "extrem zurückhaltend" eingeleitet.
Lese hier mal Erfahrungsberichte - die im Jahr 2007, also vor der Verschärfung abgegeben wurden.
Zusamemmengefasst: Offener Vollzug? 6 Monate vor Haftende. Nur beim Herrn Hoeness gilt anderes. Und ganz ehrlich: Ein Arbeitsplatz für einen Häftling als Jugendtrainer - ich kann doch vor Lachen nicht.
Behauptungen aufstellen kann jeder, diese beweisen nicht.
Eh. Du verlangst einen Beweis dafür, dass es tagsüber hell ist weil die Sonne scheint. Könnte ja auch an was anderem liegen - nicht wahr?
Auf gesunden Menschenverstand kann man sich nur solange berufen, solange alle Beteiligten das genauso sehen.
Ja. Und man muss da diejenigen ausschließen, welche ideologische oder handfeste andere Gründe haben. In dem Fall also die Politik und die Strafvollzugsbehörde ausschließen und sich auf die Tatsachen stützen.
Hier eine Statistik.
Tatsache ist aber, dass in Bayern der geschlossene Vollzug inzwischen per Gesetz der Regelvollzug ist, dass "Hafturlaub" und "offener Vollzug" äußerst restriktiv und auf Weisung der Politik nur zähneknirschend als "Maßnahmen zur Wiedereingliederung" in den letzten 6 Monaten vor Haftende gewährt werden - es sei denn im Fall des ausgerechnet mit der Politik so nett verwobenen Ulli Hoeness, der gerade mal 6 Monate sitzt und schon 2 mal nacheinander (Weihnachten und Silvester) in Hafturlaub geht und auch gleich in den offenen Vollzug darf um beim FC Bayern als Jugendtrainer(sic! sic! sic!) zu arbeiten.
Da braucht man aber eine GEWALTIGE Filzbrille und muss sich nicht mehr nur mit dem Klammerbeutel sondern mit Ziegelsteinen pudern und außerdem höchst merkwürdiges und "kaum mit dem Gesetz in Übereinstimmung zu bringendes Zeug rauchen", um die höchst offensichtliche Tatsache, dass hier eine rechtsstaatlich nicht vertretbare Sonderbehandlung stattfindet, noch verneinen oder bezweifeln zu können.
Insbesondere kann gesunder Menschenverstand nur solange referenziert werden, solange allen Beteiligten eine ausreichende Faktenlage vorliegt, die eine allumfassende Beurteilung ermöglicht.
An obiger Quelle findet sich:
"Ein bekannter von mir (ehemaliger Berater des Landwirtschaftsministers und ehemaliger Münchener Großgastronom mit Oktoberfestzelt etc pp) hat wegen Steuerhinterzeihung 5 Jahre und 6 Monate aufgebrummt bekommen...er war bis zur entlassung nach zwei drittel nicht eine Stunde im offenen Vollzug (Keine Fluchtgefahr, da krank und alt / 70 Jahre)"
(Das genau stimmt mit der Statistik überein)
He, bei jedem klaren Argument nur "Nein!" oder "Hach, das sind aber nur Einzelfälle!" zu antworten, dass können auch dreijährige Kinder.
Ich sehe das System dahinter und sage: "Der Rechtsstaat ist im Arsche!"
Jörg Reinholz