Aloha ;)
Ich meine schon herauszulesen, dass du einen Teil der Misere billigend in Kauf genommen hast.
Das OLG hat das nach Einsicht in die Akten ganz anders gesehen.
Im Anschein der Notwendigkeit, dir das aus der Nase zu ziehen:
In wiefern, findest du, hast du eine Auflage von Zwangsgeld nicht billigend in Kauf genommen, wenn du bewusst gegen eine Verfügung verstößt, wohlwissend, dass diese zum Zeitpunkt der Übertretung rechtsgültig, da nicht aufgehoben, war?
Ich würde den Zusammenhang zwischen Übertretung einer gültigen Verfügung, Zwangsgeldauflage und alternativer Zwangshaft als kausal vorhersehbar einstufen.
Grüße,
RIDER
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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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