Das von dir veröffentlichte Dokument spricht nicht con einem Ordnungsgeld, sondern von einem Zwangsgeld. An dessen Ausführungen orientiere ich mich.
Bitte, bitte verlange nicht, das ein deutscher Richter das unterscheiden kann. Ich selbst bin jedesmal froh (oder entsetzt) wenn ein Richter am Ende seiner langen Überlegungen zu einem (nicht) akzeptablen Ergebnis kommt. Da nörgle ich im Hinblick auf die Tatsache, dass manche Landrichter trotz wörtlicher und enger Ausführungen im Gesetz noch nicht mal wissen (oder zu wissen vorgeben) wann man sich vor dem Landgericht durch einen Anwalt vertreten lassen muss und wann nicht oder was ein Rechtspfleger zu entscheiden hat und was ein Richter zu entscheiden hat und dass man nicht Wettbewerber und gleichzeitig nicht Wettbewerber sein kann, nicht auch noch wegen der von denen verwendeten und womöglich falschen Begriffe.
Noch Fragen?
Jörg Reinholz