Aloha ;)
- "Häftlinge können Hafturlaub|Freigang|Erleichterungen erhalten (Geblubber)" (derzeitige Regelung)
Völlig freie Ermessensentscheidung die nicht einmal begründet werden muss. Eine gerichtliche Nachprüfung findet faktisch nicht statt, weil man zwar das Beschwerderecht hat, das Gericht aber immer zu der Überzeugung gelangt, dass es gar keiner Begründung für das Versagen bedarf und auch keine Begründung vorliegt außer dass die Haftanstalt den Häftling für "nicht geeignet" hält - was in Bayern der Regelfall ist. Hier liegt die Wurzel des Übels.
Zuerst ziehst du die Rechtsstaatlichkeit in Zweifel und danach beschwerst du dich über die Gesetzeslage. Zwei vollkommen unterschiedliche Paar Stiefel. Was genau willst du eigentlich sagen?
Welche Begründung wird es, jenseits des täglichen Anrufs aus der CSU-Zentrale nach dem befinden und Blutdruck "unseres Ullis", wohl haben, dass man im Fall Hoeneß von der erst kürzlich ziemlich heimlich geschaffenen Regel abweicht?
Emotionales Geblubber und definitiv nicht haltbar.
Grüße,
RIDER
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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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