dass man im Fall Hoeneß von der erst kürzlich ziemlich heimlich geschaffenen Regel abweicht?
Emotionales Geblubber und definitiv nicht haltbar.
Nun, ich kann mich daran erinnern, dass das bayrische Justizvollzugsgesetz schon sehr lange gültig ist oder gar wirklich in der Öffentlichkeit diskutiert wurde. Es gab da wohl - wie in Hessen auch - eine schmale Notiz auf der Webseite des Justizministeriums und nicht mal den Gesetzesvorschlag mit dessen Begründung zu lesen.
Ach Du meinst die Anrufe nach dem Wohlbefinden des Ulli? Ok. Die waren womöglich nicht täglich. Am Anfang vielleicht stündlich. Und kamen nicht von Ministern sondern auch aus der Staatskanzlei und der CSU-Zentrale.
Jörg Reinholz