Grundsätzlich gilt auch, dass Parlamentssitzungen öffentlich** stattfinden.
Als vor einiger Zeit rauskam, dass ca. 30 von 600 Abgeordneten (also ein gar nicht beschlussfähiges Parlament) nachts um zwei ohne Diskussion über die Gesetzesvorlage 0815 abstimmten mit welcher in Grundrechte der Bürger empfindlich (und wie später fest gestellt wurde: grob verfassungswidrig) eingegriffen wurde, äußerte sich von den teuer bezahlten und bis an Lebensende komfortabel alimentierten Abgeordneten niemand dazu.
Aber ein von den berichtenden Medien befragter Rechtsanwalt durfte dann dazu ausführen, dass das Parlament zwar eine Regelung zur Beschlussfähigkeit kennt, welche eine Mindestanzahl von anwesenden Parlamentariern vorschreibt, dass es aber der Job des Parlamentspräsidenten sei, diese Beschlussfähigkeit (negativ) fest zu stellen. Und wenn der nicht sieht, dass da nur 10% der erforderlichen Parlamentarier anwesend sind, dann entspricht es den nur hier geltenden "rechtsstaatlichen Prinzipien", dass die Abstimmung rechtsgültig ist und die Kanzlerin zeigt dem Volk die Raute.
Neulich hatten wir den Fall, da hatte in dem selben Parlament dessen Präsident die "Chupse", eine Zählung anzuordnen um die Beschlussfähigkeit zu überprüfen. Jetzt kommt es: Abgeordnete der Regierungspartei beklagten sich nach der negativ ausgefallenen Prüfung öffentlich darüber, dass man doch auf diese Weise eine stillschweigende Übereinkunft verletzt habe statt wie sonst auch das Gesetz der Regierung durchzuwinken.
Das Parlament war der Bundestag. In der Volkskammer wäre das nicht passiert und der Führer hat solche Blamagen auf billigere Weise zu vermeiden gewusst (der hat den Reichstag aufgelöst und so auch viel Geld gespart).
Wie auch anders. Gibt ja immer noch genug Idioten, welche diese Abgeordneten immer wieder wählen.
Jörg Reinholz