Verdammt: Jeder Scheiß-Mauerschütze konnte sich darauf berufen, dass sein Handeln gesetzlich gedeckt war.
Ja, die Mauerschützen haben nach geltendem Recht gehandelt.
Ups. Dann war ja die DDR gar kein Unrechtsstaat sondern entsprechend der Definition geradezu ein "Ausbund an Rechtstaatlichkeit". Es konnte sich nämlicher praktisch jeder dort Verantwortlichen darauf berufen, dass die Willkür gesetzlich erlaubt war.
Die DDR will aber keiner (ich ganz bestimmt nicht!) den ich auch nur ernst nehmen könnte als Rechtsstaat anerkennen. Demnach wäre diese Definition von Rechtsstaatlichkeit, welche im Kern nur danach verlangt, dass die "staatlich Handelnden" sich lediglich an die Gesetze zu halten haben, derartig ad absurdum geführt, dass diese nichts mehr hergibt.
Wie wollt ihr das Problem lösen, dass ihr mir vorgehalten habt, dass im Falle des Herrn Hoeneß ganz einwandfrei rechtsstaatlich gehandelt wurde, weil man sich (gerade noch) an die Grenzen des Gesetzes gehalten habe?
Jörg Reinholz