Moin zusammen,
wie sieht das eigentlich aus: Wenn der eigene Provider diese Seiten "sperrt" (ich bin z.B. bei NetCologne, und bei einigen dieser Domains funktioniert über diesen Provider die Namensauflösung nicht), besteht dann eigentlich prinzipiell eine Art Sonderkündigungsrecht, oder fällt das unter "höhere Gewalt" oder "Ausnahmezustand"? Durch meinen NetDSL-Vertrag bin ich nämlich noch bis mindestens September an NetCologne gebunden.
Des weiteren: Was ist eigentlich mit T-Offline und anderen überregional vertretenen Providern? Mußten die sich auch der Sperrungsverfügung beugen (bzw. haben vorauseilenden Gehorsam geleistet) und dadurch auch Kunden außerhalb von NRW vor den "bösen Inhalten geschützt", oder haben die NRWer Kunden einen eigenen DNS-Server? ;-)
Viele Grüße,
Stefan