Hi,
Brauch dieser ... Typ ein Impressum?
Das ist ja eben die Streitfrage. =:-)
Ich meine, gestützt auf die eine (IMHO vorherrschende) Rechtsauffassung: Ja. (welche eben auch Urteile zum Beriff "geschäftsmäßig" aus dem Nicht-Internet-Bereich heranzieht, bzw. heranziehen muß).
Und der Denic-Eintrag hat *nichts* mit dem Impressum zu tun. Das Impressum muß *trotzdem* vorhanden sein (und zwar leicht erreichbar!), weil der "normalen" Web-Surfer den Denic-Eintrag nicht kennt, und auch nicht auf ihn hingewiesen wird (wie es das Impressum, zumindest nach bereits ergangenen Urteilen, erfordert).
Gruß, Cybaer
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