Moin Cybaer,
§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.htmlUnd geschäftsmäßig sind Seiten, die "auf Dauer" abrufbar sind. Hat erstmal also nichts mit "Geschäfte machen" zu tun ...
Was Du schreibst ist nicht richtig, hättest Du aber auch leicht selbst herausfinden können:
[http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/index.htm#a3]
Was das Impressum auf rein privaten Seiten angeht, ist die Rechtssprechung duraus geteilter Meinung. Es gibt da auch verschiedene Urteile mit unterschiedlichen Begründungen.
TomIRL