Hi,
Soweit richtig, aber mir scheint, dass du Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht mit Einnahmenerzielungsabsicht verwechselst.
Das mag sein, ...
Auf letzteres kommt es jedoch an, wäre dem nicht so, wäre das ganze wesentlich einfacher :-)
... jedoch konnten sich manche "schlaue" (eher "gierige" :->) Finanzämter mit ihrer Sichtweise, daß es sich bei andauerndem Verkauf gebrauchter Gegenstände von Privatleuten *nicht* um "private Gelegenheitsgeschäfte" geht, bislang nicht durchsetzen. :-)
Gruß, Cybaer
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