Cybaer: dauerhaft tätig

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Hi,

tätig ist jemand der aktiv handelt. Gegenteil: untätig sein. Und genau das ist der Rentner. Er sitzt im Schaukelstuhl, raucht eine Pfeife, sieht aus dem Fenster und hat seinen Enkel auf dem Schoß.

Wenn ein Rentner z.B. eine illegal kopierte MP3-Datei der "Original Oberkrainer" (oder wie die auch immer heißen mögen ;-)) auf seinen Server zum freien Abruf stellt, hat er dies nur einmal getan, ist desweiteren im umgangsdeutsch mithin untätig (also deine Definition). Der Jurist würde es hingegen einen fortdauernden Rechtsbruch nennen, mithin die Tätigkeit ist im amtsdeutsch noch nicht abgeschlossen, der Rentner mithin immer noch tätig.

Einer der Gründe, warum das Urheberrechtsgesetz letztes Jahr angepaßt (eher verdeutlicht) wurde: Das Einstellen von Daten ins Internet galt eben noch nicht explizit als fortdauernde Tätigkeit, eine MP3-Raubkopie mithin u.U. nur als einfache Kopie (mithin einfacher Urheberrechtsverstoß). Anders war die Situation beim rechtlich bereits definierten Rundfunk (ständige Tätigkeit - logisch).

Aber da wir beide nur Vermutungen anstellen können .... wie ein Gericht dann auch. Wird es darauf hinauslaufen, das ein Richter prüfen muss was der Gesetzgeber mit der Vorschrift regeln wollte.

... weswegen auch Privat-Seiten ein Impressum haben sollten, um auf jeden Fall auf der sicheren (sprich legalen) Seite zu sein.

Und ich unterstelle unserem Gesetzgeber jetzt einfach mal, das der Sinn des Teledienstgesetzes nicht darin besteht auf der Homepage unseres Rentners ein Impressum durchzusetzen.

Das glauben ja auch *einige* Juristen - kein Problem. =:-)

Es gibt aber durchaus nachvollziehbare Gründe (also neben der bisherigen Rechtspraxis des "geschäftsmäßig" außerhalb des Internets), warum ein Impressum auch beim Rentner sinnvoll, ja gerade zu zwingend erscheint (könnte ja z.B. ein hetzender Blockwart-Typ sein, um mal ein besonders krasses Beispiel zu nennen, der andere Menschen verleumdet oder auch weniger strafrechtlich-relevanten Falschinformationen verbreitet, deren man sich aber erwehren möchte - z.B. mit einer Gegendarstellung).

Gruß, Cybaer

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