Hallo Cybaer,
Brauch dieser ... Typ ein Impressum?
Das ist ja eben die Streitfrage. =:-)
Das weiß ich auch ;) *g*
Ich meine, gestützt auf die eine (IMHO vorherrschende) Rechtsauffassung: Ja. (welche eben auch Urteile zum Beriff "geschäftsmäßig" aus dem Nicht-Internet-Bereich heranzieht, bzw. heranziehen muß).
Nun, diese Urteile des Nicht-Internet-Bereichs ranziehen ist imho keine gute Idee. Vielleicht sollte ich doch Jura studieren und WWW-Steitfragen-Rechtsanwalt werden *g* - aber diesbezüglich müsste ich wohl vorher meine Abneigung gegen große RECHTs-Threads, deren Einzelpostings letztenendens sinntechnisch für einen Außenstehenden kaum noch nachvollziehbar sind, ablegen ;-)
Und der Denic-Eintrag hat *nichts* mit dem Impressum zu tun. Das Impressum muß *trotzdem* vorhanden sein (und zwar leicht erreichbar!), weil der "normalen" Web-Surfer den Denic-Eintrag nicht kennt, und auch nicht auf ihn hingewiesen wird (wie es das Impressum, zumindest nach bereits ergangenen Urteilen, erfordert).
Hmm... nichts mit einem Impressum? Auf diese Art und Weise lässt sich aber für jedermann der Inhaber einer Domain rausbekommen... - sollte es sich um eine private Homepage mit eigener domain handeln.
WauWau
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