Maxx: dauerhaft tätig

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Hallo Cybär,

Lass uns mal deine Interpretation nehmen. "nachhaltig" im Sinne von dauerhaft. Also eine dauerhafte Tätigkeit. Welche Tätigkeit hat der von dir angesprochene Rentner denn dauerhaft ausgeführt?

Nichts einfacher als das: Er stellt der Öffentlichkeit dauerhaft Informationen zur Verfügung

tätig ist jemand der aktiv handelt. Gegenteil: untätig sein. Und genau das ist der Rentner. Er sitzt im Schaukelstuhl, raucht eine Pfeife, sieht aus dem Fenster und hat seinen Enkel auf dem Schoß.

Aber da wir beide nur Vermutungen anstellen können .... wie ein Gericht dann auch. Wird es darauf hinauslaufen, das ein Richter prüfen muss was der Gesetzgeber mit der Vorschrift regeln wollte.

Und ich unterstelle unserem Gesetzgeber jetzt einfach mal, das der Sinn des Teledienstgesetzes nicht darin besteht auf der Homepage unseres Rentners ein Impressum durchzusetzen.

OT-Link http://www.stud.uni-bayreuth.de/~a2184/texte/lotto.htm ;-)

Grüße,

Jochen