Maxx: Private Webseiten ohne Impressum sind in D illegal?

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Hallo Cybaer,

§6 TDG Regelt die Impressumspflicht für geschäftmässige Seiten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html

Und geschäftsmäßig sind Seiten, die "auf Dauer" abrufbar sind. Hat erstmal also nichts mit "Geschäfte machen" zu tun ...

Nein, das stimmt nicht so ganz. In den Ausführungen zum Gesetzentwurf steht:

Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er
  Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit
  oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den
  geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten
  fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen
  Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften
  ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.

Du beziehst dich vermutlich auf den Mediendienste-Staatsvertrag
§ 2 [Geltungsbereich]
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für das Angebot und die
    Nutzung von an die Allgemeinheit gerichteten Informations-
    und Kommunikationsdiensten (Mediendienste) in Text, Ton oder
    Bild, die unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen usw.

Wobei hier (und das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung) eine private Homepage (mein Hund, mein Auto ...) _nicht_ ein an die Allgemeinheit gerichteter (Informations-)Dienst ist.

Grüße,

Jochen