Hi,
Fraglich ist dann, ob es mit dem surfenden Medium dann auch noch ist - was ist, wenn der "impressum"-Link der Navigationsleiste beim Handheld nicht mehr sichtbar ist? ;-)
Die werden vermutlich eine "übliche" Surfsituation voraussetzen mit dem durchaus zutreffenden Argument, daß Benutzer kleiner Bildschirme sich des erhöhten Scrollaufwandes bewußt sind. :)
Gesetze sind eben auch immer im zeitliche Kontext zu interpretieren. Ich meine, ein blanker Busen war in den 50er noch jugendgefährdend. Und heute ... ;-)
Was ist, wenn mein Hoster Mist gebaut hat
Schuld des Hosters oder höhere Gewalt. Und der muß ja eh ein Log führen. :)
Ich bezog mich ja auch auf so Einpersonen-Domains, wo eben eine Homepage dann www.das-ist-meine-homepage.de heißt ;-)
Und dann für jede Eventualität ein eigenes Gesetz? =;->
Gruß, Cybaer
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