Julian von Mendel: Mitloggen der aufgerufenen Webseiten

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Hallo,

ich habe aus Interesse eine Frage an euch: In unserer Schule sind alle Computer über ein Netzwerk mit dem Server verbunden, der als Gateway die Webseiten weitergibt. Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen. Der Lehrer hat dies nicht mitbekommen. Eine Woche später hat er dem Schüler eine ausgedrucke Log-Datei der von ihm besuchten Seiten zusammen mit einem Verweis hingelegt. Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

Schöne Grüße
Julian

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