Hallo Tom,
Nun, wenn denn das Besuchen einer solchen Website so gefählich sit, dass es einen Verweis rechtfertigt, rechtfertigt es auch eine Klage wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzter Aufsichtspflicht des Lehrers und der Schulleitung.
Aber wenn du glaubst, dass ein Lehrer wegen so etwas seine Stelle verliert, ist das sehr unrealistisch.
Schöne Grüße,
Johannes
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Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
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