Julian von Mendel: Mitloggen der aufgerufenen Webseiten

Hallo,

ich habe aus Interesse eine Frage an euch: In unserer Schule sind alle Computer über ein Netzwerk mit dem Server verbunden, der als Gateway die Webseiten weitergibt. Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen. Der Lehrer hat dies nicht mitbekommen. Eine Woche später hat er dem Schüler eine ausgedrucke Log-Datei der von ihm besuchten Seiten zusammen mit einem Verweis hingelegt. Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

Schöne Grüße
Julian

--
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eros - uppercase zeros and lowercase zeros." - Tomasz Sowinski
  1. Vor 0,5 Jahren

    vor 0,5 jahren?

    hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen.

    hoehoe

    Eine Woche später

    nicht 0,02 Jahre später ;) ?

    eine ausgedrucke Log-Datei der von ihm besuchten Seiten zusammen mit einem Verweis hingelegt.

    Wie will er wissen dass er es war?
    Wird auch ein Webcambildchen mit zu den Logfiles geschrieben :) ?

    Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft.

    Schlecht für den Schüler

    In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

    Naja, wenn ich eine Kamera auf meinem Klo installiere und Leute beim pinkeln filme ist das legal.

    Daraus schliesse ich, dass das auch legal ist.
    Ist ja der Server der Schule...

    1. Hallo hoehoe,

      Naja, wenn ich eine Kamera auf meinem Klo installiere und Leute beim pinkeln filme ist das legal.

      So Du die "pinkelden Leute" nicht darüber informierst oder dazu gerichtlich ermächtigt bist, irrst Du hier.

      Frohe Weihnachten aus Berlin!
      eddi

      1. Hello,

        So Du die "pinkelden Leute" nicht darüber informierst oder dazu gerichtlich ermächtigt bist, irrst Du hier.

        Das war mir eigentlich auch so. Anderenfalls würden da doch grundlegende Menschenrechte mit Füßen getreten werden und die Praxis der Geheimdienste (z.B. der StaSi) nachträglich legitimiert werden.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
    2. Hi hoehoe,

      eine ausgedrucke Log-Datei der von ihm besuchten Seiten zusammen mit einem Verweis hingelegt.
      Wie will er wissen dass er es war?
      Wird auch ein Webcambildchen mit zu den Logfiles geschrieben :) ?

      Bei uns im Schulsystem ist das so, dass jeder Schüler einen eigenen Account hat à la vorname.nachname, und da wurden wir auch noch mal darauf hingewiesen, dass wir das Passwort geheim halten sollten, da sonst wenn jemand unter unserem Namen Mist bauen würde, dass auf uns zurückfallen würde.

      MfG, Dennis.

      --
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    3. Hello,

      Naja, wenn ich eine Kamera auf meinem Klo installiere und Leute beim pinkeln filme ist das legal.

      Und das ist dann gerichtsverwertbar?
      Und wenn Du Lausch- und Abhörangriffe vornimmst (anders kann man ja die Überwachung OHNE meine Einwilligung bezeichnen) ist das doch zumindestens verbotene Eigenmacht, oder?

      Darüber hinaus würde ich mich als Schüler da nicht einschüchtern lassen, sondern vom Land (als Dienstaufsicht der Schule) erstmal die entsprechende Verfügung nachverlangen.

      Hat der Lehrer den Schülern denn beigebracht, wie man NICHT auf solche Seiten gelangt? Das ist doch sonst grobe Fahrlässigkeit, oder? Ich darf doch Schülern nicht ein fremdes Werkzeug in die Hand geben, ohne sie vorher besonders über die Gefahren informiert und den Umgang damit trainiert zu haben. Dazu ist doch die Schule da. Ich würde (als Elternteil dieses Schülers) die Entfernung des Lehrers und des verantworlichen Direktorates aus dem öffentlichen Dienst betreiben.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hallo Tom,

        Ich würde (als Elternteil dieses Schülers) die Entfernung des Lehrers und des verantworlichen Direktorates aus dem öffentlichen Dienst betreiben.

        *LOL* Da möchte ich dir bei zusehen, wie du das tust...

        Schöne Grüße,

        Johannes

        --
        Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
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        1. Hello,

          *LOL* Da möchte ich dir bei zusehen, wie du das tust...

          Nun, wenn denn das Besuchen einer solchen Website so gefählich sit, dass es einen Verweis rechtfertigt, rechtfertigt es auch eine Klage wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzter Aufsichtspflicht des Lehrers und der Schulleitung.

          Immerhin musste der Schüler wahrscheinlich keine Sicherheitsbarrieren manipulieren, sondern einfach nur auf einen Link klicken, der ihm von einer Suchmaschine auf der Suche nach der "Sexualität der Bienen" angeboten wurde oder hat sich beim Tippen der URL halt vertippt. Wenn derartig kleine Fehler aber derartig "schlimme Folgen" haben können, dann muss man als Aufsichtsführender etwas dagegen tun. Und dass der das nicht vorhersehen konnte, hat er ja schließlich durch die Vorlage der Logs ad Absurdum geführt. Er hat also sogar darauf gewartet und en Schüler bewußt dieser Gefahr ausgestzt. Das ist ggf. auch Unzucht mit Schutzbefohlenen. Und wenn es denn keine Unzucht war, dürfte es auch keinen Verweis rechtfertigen. Logisch, oder?

          Es macht schließlich auch eine Menge Arbeit, ein System zum Logging bereitzuhalten und außerdem die passenden Aufrufe herauszusuchen.

          Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

          Tom

          --
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          1. Hallo,

            Immerhin musste der Schüler wahrscheinlich keine Sicherheitsbarrieren manipulieren, sondern einfach nur auf einen Link klicken, der ihm von einer Suchmaschine auf der Suche nach der "Sexualität der Bienen" angeboten wurde oder hat sich beim Tippen der URL halt vertippt.

            Ja, klar, der hat sich hundertmal am Stück vertippt *lol*.
            Das "Schmuddel-Filter" in unserer Schule sollte eigentlich schon Seiten dieser Art filtern. Irgendwie scheint der aber nicht so ganz korrekt zu arbeiten.

            Schöne Grüße
            Julian

            --
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            1. Привет, Julian!

              Ja, klar, der hat sich hundertmal am Stück vertippt *lol*.
              Das "Schmuddel-Filter" in unserer Schule sollte eigentlich schon Seiten dieser Art filtern. Irgendwie scheint der aber nicht so ganz korrekt zu arbeiten.

              Jepp, kenne ich noch aus meiner IE-Zeit. (Ach, was ist das lange her... ;-) ) Auf irgendeiner blöden Seite springt so ein PopUp auf und dann läuft das Ganze rekursiv ab: Schießt du eine nackte Frau ab, springen dir zwei neue entgegen. ;-)

              Пока!
              Sven aus Bonn

              --
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            2. Hi,

              Immerhin musste der Schüler wahrscheinlich keine Sicherheitsbarrieren manipulieren, sondern einfach nur auf einen Link klicken, der ihm von einer Suchmaschine auf der Suche nach der "Sexualität der Bienen" angeboten wurde oder hat sich beim Tippen der URL halt vertippt.

              Ja, klar, der hat sich hundertmal am Stück vertippt *lol*.

              Ja, wenn es 100 verschiedene Domains waren ist das eher unwahrscheinlich, stimmt.
              Aber wie bereits dargelegt: das läßt sich nur anhand der Logs nicht beweisen, das er das absichtlich getan hat.
              Blöd natürlich, wenn ihn jemand verpfiffen hat ;-)

              Das "Schmuddel-Filter" in unserer Schule sollte eigentlich schon Seiten dieser Art filtern. Irgendwie scheint der aber nicht so ganz korrekt zu arbeiten.

              So ein Filter kann aus Prinzip nicht funktionieren. Selbst eine reine Whitelist ist nicht 100% sicher! (Die ehemals saubere Seite kann gecrackt/verkauft/wwi sein) Da hilft einfach nur Beaufsichtigung, wenn man solche Vorkommnisse vermeiden will. Nein, da hilft auch kein Vertrauen in den Schüler, denn der kann noch so heilig sein, das nützt ihm gar nix: wenn der IE "gekapert" wurde, ein Virus sein Unwesen treibt, ein Trojaner/Webcam/Fernglas/wwi sein Paßwort ausspioniert hat usw.
              So ein Schüler ist immer ein williges Opfer, wenn es darum geht, die eigene Unfähigkeit als Lehrer zu verbergen. Es ist auch nicht selten der Fall, das diese Unfähigkeit den Lehrern fast schon vorgeschrieben ist, wie z.B. in diesem Fall. Tom hat ja schon dargelegt, was dem Lehrer in extremum passieren kann.
              Deshalb habe ich ja auch die Möglichkeit des technischenVersagens (der Computer ist schuld) vorgeschlagen, das hätte allen genützt. Natürlich unter der Bedingung, das das Festkomitee^W^Wder Schulrat nicht zu der Meinung  kommt, das das _alles_ viel zu gefährlich ist und den Netzzugang abschaltet. Brutal, wie die sind, werden zu dem Zweck meist ganz einfach alle Computerzugriffe gesperrt "bis die Sache geklärt ist". Ja, das ist meist reine Rachsucht.

              so short

              Christoph Zurnieden

          2. Hallo Tom,

            Nun, wenn denn das Besuchen einer solchen Website so gefählich sit, dass es einen Verweis rechtfertigt, rechtfertigt es auch eine Klage wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzter Aufsichtspflicht des Lehrers und der Schulleitung.

            Aber wenn du glaubst, dass ein Lehrer wegen so etwas seine Stelle verliert, ist das sehr unrealistisch.

            Schöne Grüße,

            Johannes

            --
            Das sage ich deshalb, weil ich Hompagebauer bin und Ahnung davon .
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            1. Hello,

              Aber wenn du glaubst, dass ein Lehrer wegen so etwas seine Stelle verliert, ist das sehr unrealistisch.

              Das wünsche ich ihm auch nicht. Aber vielleicht rückt es seine Sichtweise wieder etwas gerade. Ein Lehrer sollte andere Möglichkeiten kennen, als Verweise. Schließlich hat er "Pädagogik" studiert.

              Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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      2. Ich würde (als Elternteil dieses Schülers) die Entfernung des Lehrers und des verantworlichen Direktorates aus dem öffentlichen Dienst betreiben.

        Ha ha ha.
        Ich bin gerade dabei, sowas zu tun: Einen Direktor, der grobe Formfehler im Abitur gemacht hat (Anrechnung einzelner Teile "vergessen", falsche Bearbeitungszeiten für die Aufgaben,...), dranzukriegen. Es ist aussichtslos. Er wird vom Oberschulamt bzw. Kultusministerium gedeckt, und das fast mit einer Blankovollmacht.

        Kannst du vergessen.

        Yo Han

  2. Привет ,

    ich habe aus Interesse eine Frage an euch: In unserer Schule sind alle Computer über ein Netzwerk mit dem Server verbunden, der als Gateway die Webseiten weitergibt. Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen. Der Lehrer hat dies nicht mitbekommen. Eine Woche später hat er dem Schüler eine ausgedrucke Log-Datei der von ihm besuchten Seiten zusammen mit einem Verweis hingelegt. Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

    Man wird mich zwar nach folgender Gegenfrage gleich als Moralapostel abstempeln, aber... egal:

    Was sollt ihr Schüler denn während der Informatikstunden machen: Etwas sinnvolles oder Mist?

    До свидания!
    Sven aus Bonn

    PS: Bei uns wird bekannterweise mitgeloggt. Überwacht werden wir auch. ;-)

    --
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    1. PS: Bei uns wird bekannterweise mitgeloggt. Überwacht werden wir auch. ;-)

      Deine Schule ist ja auch nicht normal...

      1. Привет ,

        PS: Bei uns wird bekannterweise mitgeloggt. Überwacht werden wir auch. ;-)

        Deine Schule ist ja auch nicht normal...

        Du scheinst keine Ahnung zu haben, wovon du sprichst. Warst du auf meiner Schule? Nein. Folglich kannst du es auch nicht beurteilen.

        BTW: Was ist normal?

        До свидания!
        Sven aus Bonn

        PS: Ich erwarte auf dieses Posting keinerlei Antwort deinerseits.

        --
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        1. Du scheinst keine Ahnung zu haben, wovon du sprichst. Warst du auf meiner Schule? Nein. Folglich kannst du es auch nicht beurteilen.

          Ich bin sogar schon mal runtergeflogen ;-)

          PS: Ich erwarte auf dieses Posting keinerlei Antwort deinerseits.

          Ups!

    2. Hi,

      PS: Bei uns wird bekannterweise mitgeloggt.

      Ist das nur bei mir so, daß im Antragsformular sämtliche Umlaute fehlen?

      cu,
      Andreas

      --
      Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
      Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
      1. Hallo Andreas

        Ist das nur bei mir so, daß im Antragsformular sämtliche Umlaute fehlen?

        Nein, bei mir unter xpdf und acroread auch.

        Fröhliche Restweihnachten,
        Maddin

    3. Hello,

      Was sollt ihr Schüler denn während der Informatikstunden machen: Etwas sinnvolles oder Mist?

      Was ist denn "Mist" an fachübergreifendem Unterricht?
      Schließlich benötigt man auch für die Fortpflanzung oder deren Vermeidung einige "Informatikkenntnisse" *gg*

      Und wenn die Jung (und Mädels?) ihre Aufgaben dann nicht schaffen, weil sie die Zeit anders verplempert haben, gibts ohnehin schlechte Noten. Wozu dann also noch eine Verwarung/Verweis?

      Unsere Schulen sind in Bezug auf Vermittlung von Sozialverhalten, Zeitmanagement, effiektiver Mediennutzung, politischer Aufrechtigkeit etc. sowieso der letzte Haufen von Stümpern.

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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      Nur selber lernen macht schlau
  3. Hi.

    In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

    Das beschriebene Vorgehen ist nicht legal. Über eine Überwachung muss der Betroffene _vorher_ informiert werden. Lediglich bei dringendem Verdacht auf strafbare Handlungen sieht das anders aus.

    Grüße,
    Buergle

  4. Tachchen!

    Grundsätzlich ist die Schule in solchen Zusammenhängen Zugangsvermittler
    und folgerichtig zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses nach § 88 TKG
    verpflichtet.

    ABER:
    _Während des Unterrichts_ ist die Lehrkraft/Schule aufsichtspflichtig
    und hier kollidieren Fernmeldegeheimnis und Aufsichtspflicht.
    Gehe also mal getrost davon aus, dass die Schule zur Verhinderung eigener
    Strafbarkeit (man könnte sich ja durchaus auf den Standpunkt stellen, sie
    ermögliche euch durch fehlende Kontrollen den Zugang zu Pornografie) zwar
    euren privaten Mailverkehr o.ä. nicht lesen darf, durchaus aber kontrollieren,
    ob ihr während der Unterrichtszeit "privates" erledigt.

    Und sowas wird dann im Zuge der Aufsichtspflicht mit einem Verweis geahndet,
    damit das zukünftig nicht wieder vorkommt.

    P.S.: Der eine oder andere Poster hat euch Schüler wohl mit Arbeitnehmern verwechselt. ;-)

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
    1. Hello,

      P.S.: Der eine oder andere Poster hat euch Schüler wohl mit Arbeitnehmern verwechselt. ;-)

      So sieht es scheinbar aus...
      Schüler und Soldaten sind in Deutschland Menschen zweiter Klasse, und haben nicht einmal die einfachsten  Menschenrechte. Das hat mich schon immer gestört!

      Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

      Tom

      --
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      1. Tachchen!

        Schüler und Soldaten sind in Deutschland Menschen zweiter Klasse, und haben nicht einmal die einfachsten  Menschenrechte.

        Für die Schüler sollte mein Posting das Problemfeld gezeigt und dir im
        Idealfall nahe gebracht haben, warum das hier nicht zwingend schlecht sein muss.

        "Soldaten, Sozialhilfeempfänger, Strafgefangene und ihnen gleichgestellte
        Personen wie Richter leben in einem besonderen Näheverhältnis zum Staat
        und müssen darum mit einigen Einschnitten leben, die andere nicht zu
        tragen haben." ;-) (Zitat nicht von mir)

        Gruß

        Die schwarze Piste

        --
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  5. Hi,

    ich habe aus Interesse

    aus _eigenem_ Interesse? ;-)

    Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen.[...] Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

    Nein, das ist kein guter Ansatz gegen diesen Verweis vorzugehen. Man könnte vielleicht dem Lehrer ein Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, aber das wäre blanke Erpressung und gar nicht gut für die weitere schulische Laufbahn.
    Einzige Möglichkeit, wenn die Clients alle Windows fahren und nur sparsam geloggt wird (nur Aufrufe, kein Inhalt): nicht der Schüler hat die Seiten aufgerufen, sondern ein Virus hat sich eingenistet, der die Seiten aufgerufen hat. Wenn das lange genug her ist und die Logs der Antivirusprogramme nicht lange genug behalten werden, wäre das eine gute Verhandlungsbasis. Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.

    Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.

    so short

    Christoph Zurnieden

    PS:
    War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->
    CZ

    1. Hallo,

      ich habe aus Interesse

      aus _eigenem_ Interesse? ;-)

      ja. Mich interessiert nur die Legalität. Falls du darauf anspielen möchtest, dass ich evtl. von mir selbst gesprochen habe liegst du falsch.

      Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen.[...] Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

      Nein, das ist kein guter Ansatz gegen diesen Verweis vorzugehen. Man könnte vielleicht dem Lehrer ein Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, aber das wäre blanke Erpressung und gar nicht gut für die weitere schulische Laufbahn.

      Erstens wäre es dafür zu spät und zweitens denke ich dass der Lehrer im Recht war, ich habe also kein Interesse daran dagegen vorzugehen. Außerdem mag ich den Lehrer eigentlich ganz gern. Mich hat wie gesagt nur der rechtliche Aspekt interessiert.

      Einzige Möglichkeit, wenn die Clients alle Windows fahren und nur sparsam geloggt wird (nur Aufrufe, kein Inhalt): nicht der Schüler hat die Seiten aufgerufen, sondern ein Virus hat sich eingenistet, der die Seiten aufgerufen hat. Wenn das lange genug her ist und die Logs der Antivirusprogramme nicht lange genug behalten werden, wäre das eine gute Verhandlungsbasis.

      Bis auf den Server läuft da alles mit Windows. Zumindest auf den Rechnern der Schüler befindet sich nichtmal ein AntiVirus.

      Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.

      Das ist heutzutage nicht annährend die letzte Warnung vor dem Rauswurf. Ich glaube man braucht 3 verschärfte Verweise um von der Schule zu fliegen. Dafür werden auch viel schneller Verweise gegeben.

      Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.

      Ist bei diesem Schüler gut möglich. Aber ein Verweis muss sich normalerweise ja auf ein Thema beziehen, und nicht auf das allgemeine Verhalten des Schülers.

      PS:
      War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->

      Ich sagte ja auch bis Ende der Weihnachtsferien in Bayern. Folglich habe ich noch 13 Tage Zeit.

      Der andere Poster, der fragte wie dieser Schüler ermittelt werden konnte: Der Lehrer sieht in den Logs von welchem Computer die Anfrage stammt, und der Schüler saß immer am gleichen Platz. Die Schüler wurden weder über eine Überwachung noch über den korrekten Umgang mit einem Computer informiert. In der Praxis ist natürlich klar dass der Schüler absichtlich Porno-Seiten besucht hat und sich seines Unrechts bewusst war.

      Schöne Grüße
      Julian

      --
      "Hex is for sissies. Real men use binary. And the most hardcore types use only z
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      1. Hello,

        Der andere Poster, der fragte wie dieser Schüler ermittelt werden konnte: Der Lehrer sieht in den Logs von welchem Computer die Anfrage stammt, und der Schüler saß immer am gleichen Platz. Die Schüler wurden weder über eine Überwachung noch über den korrekten Umgang mit einem Computer informiert. In der Praxis ist natürlich klar dass der Schüler absichtlich Porno-Seiten besucht hat und sich seines Unrechts bewusst war.

        Nur "Recht" hat bekanntermaßen nichts mit "Klarheit" zu tun, bestenfalls mit Geld. Und solange es Gleiche und Gleichere gibt, werde ich dafür eintreten, das zu hinterfragen. Entweder man darf man unangekündigt Überwachungen durchführen (dann muss das allerdings auch der Bürger gegenüber dem Staat dürfen), oder es muss eine mindestens genügende Dokumentation über den Vorgang und ein gültiges Gesetz und eine richterliche Anordnug geben. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Richter sich auch gefallen lassen muss, dass man seine Entscheidungen (ggf. noch ein paar Jahre später) genauestens überprüfen wird. Auch der "Gesetzgeber" sollte bei schweren Fehlern, die Gesezte hervorrufen (siehe 'die Rente ist sicher' des Herrn Blüm) zur Rechenschaft herangezogen werden dürfen. Alle an der Entscheidung Beteiligten verlören dann je nach Schwere des Falles ihre Pensionsansprüche, ihr Vermögen, ihre Bürgerrechte...

        Ein Kanzler der 'Blühende Landschaften' versprach, sollte also bis auf den doppelten Sozialhilfesatz (er hat ja was bewegt...) und sein kleines Häuschen in Oggersheim alles weggenommen bekommen, da er sein Versprechen selbst 16 Jahre später noch  noch nicht einmal ansatzweise eingehalten hat.

        Er kann sich dann ja im Innenverhältnis bei seinen Ex-Kumpanen schadlos halten. Dafür würde ich ihm sogar Gerichtskostenhilfe zugestehen.

        Das ist eben nicht so im Moment.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
        1. Hallo Tom

          Ein Kanzler der 'Blühende Landschaften' versprach, sollte also bis auf den doppelten Sozialhilfesatz (er hat ja was bewegt...) und sein kleines Häuschen in Oggersheim alles weggenommen bekommen, da er sein Versprechen selbst 16 Jahre später noch  noch nicht einmal ansatzweise eingehalten hat.

          Hat er doch!
          Ich sehe hier einige (vor der Wende) florierende Betriebe, die sich in
          'Blühende Landschaften' verwandelt haben.

          Auf Wiederlesen
          Detlef

          --
          - Wissen ist gut
          - Können ist besser
          - aber das Beste und Interessanteste ist der Weg dahin!
          1. Hello,

            Ein Kanzler der 'Blühende Landschaften' versprach, sollte also bis auf den doppelten Sozialhilfesatz (er hat ja was bewegt...) und sein kleines Häuschen in Oggersheim alles weggenommen bekommen, da er sein Versprechen selbst 16 Jahre später noch  noch nicht einmal ansatzweise eingehalten hat.

            Hat er doch!
            Ich sehe hier einige (vor der Wende) florierende Betriebe, die sich in
            'Blühende Landschaften' verwandelt haben.

            Ach so hat er das gemeint!

            Aber um auf den Schüler und den Lehrer zurückzukommen und warum ich den Bogen zum Kanzler nahm:

            Erst wenn für beide Richtungen die gleichen Regeln gelten und angewandt werden, wird es Ruhe und Einsicht in DE geben. Dann würde auch unsere Wirtschaft wieder zu "blühen" anfangen. Wenn ein kleiner Chef (der 10 bis 20 Leuten Arbeit besorgt hat) nach der Pleite genauso gut geschützt sein wird, wie die 20 Leute, dann passt es. Wenn der Lehrer (oder der Schulleiter) genauso viel Schelte bekommt, weil der Schüler auf "verbotene" Seite gesurft ist, weil er ja (wenn er die Seiten selber kennt, diese hätte sperren können) dann ist es auch OK. Wenn ein Kanzler, der nur um seiner Lobby gewinne zu verschaffen, Dinge verspricht, der er nicht einhält (oder nur mit sehr viel Sarkasmus eben...) dann sollte der auch seine Bezüge (auch die 'nebenberuflichen') zurückgeben müssen!

            Erst dann haben wir Demokratie.

            Im übrigen gönne ich einemj guten Kanzler auch ein Jahresgehalt von 2-3 MioEuro. Nur das sollte zu mindestens 70% als Erfolgsprämnie in den Folgejahren gezahlt werden aus einem Topf, der auch die Versprechen finanziert. Wenn diese eintreffen, wäre es ja nicht notwendig, ihn als Notreserver für diese Versprehcen zu nutzen, und das Geld steht dem Kanzler als (dann verdiente) Altersversorgung zur Verfügung. Also nochmal: Mehr Geld für Lehrer, Kanzler, führenden Beamte, aber nur aus einen Topf, der auch primär deren Aufgabenbereiche betrifft. Das wäre das lange herbeibeschworene Fördern und Fordern! Das gilt auch für die Erfinder dieser Formel!!!!!! (Das ist mir Eure Schelte wegen der Wiederholfuktion mit den ! wert).

            Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

            Tom

            --
            Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
            Nur selber lernen macht schlau
      2. Hi,

        ich habe aus Interesse

        aus _eigenem_ Interesse? ;-)

        ja. Mich interessiert nur die Legalität. Falls du darauf anspielen möchtest, dass ich evtl. von mir selbst gesprochen habe liegst du falsch.

        Ich bastel zwar nicht immer ein Smiley hinter meine Satiren aber wenn, dann sollte er auch gelten.

        Erstens wäre es dafür zu spät und zweitens denke ich dass der Lehrer im Recht war, ich habe also kein Interesse daran dagegen vorzugehen. Außerdem mag ich den Lehrer eigentlich ganz gern. Mich hat wie gesagt nur der rechtliche Aspekt interessiert.

        Es tut mir leid, das ausgerechnet ich derjenige bin, der Dir die Illusion rauben muß, aber: wer hier im Recht ist, ist nicht maßgeblich.

        Bis auf den Server läuft da alles mit Windows. Zumindest auf den Rechnern der Schüler befindet sich nichtmal ein AntiVirus.

        Wenn das korrekt abgesichert wurde, ist das auch nicht nötig, ja, noch nicht einmal zulässig.

        Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.

        Das ist heutzutage nicht annährend die letzte Warnung vor dem Rauswurf. Ich glaube man braucht 3 verschärfte Verweise um von der Schule zu fliegen. Dafür werden auch viel schneller Verweise gegeben.

        Das macht es auch nicht besser, oder?

        Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.

        Ist bei diesem Schüler gut möglich. Aber ein Verweis muss sich normalerweise ja auf ein Thema beziehen, und nicht auf das allgemeine Verhalten des Schülers.

        Nunja, wer fortlaufend Kleinigkeiten anstellt sollte schon einmal etwas schärfer auf die Finger bekommen. Natürlich nicht so extrem wie das amerikanische "Three strikes and you're out!" (Dreimal beim Schokoladeklau erwischt und schon gibt es 20 Jahre)

        BTW: wer von einem pupertierendem männlichem Jugendlichem ernsthaft verlangt, das er sich unbeaufsichtigt und  freiwillig von Pornoseiten fernhält hat sie nicht mehr alle auf'm Christbaum. Soviel Blödheit muß doch schon wehtun, oder?

        PS:
        War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->

        Ich sagte ja auch bis Ende der Weihnachtsferien in Bayern. Folglich habe ich noch 13 Tage Zeit.

        War rein prohylaktisch.
        Achso, "Bis Ende", nicht "Nach Ende", also spute Dich! ;-)

        Der andere Poster, der fragte wie dieser Schüler ermittelt werden konnte: Der Lehrer sieht in den Logs von welchem Computer die Anfrage stammt, und der Schüler saß immer am gleichen Platz. Die Schüler wurden weder über eine Überwachung noch über den korrekten Umgang mit einem Computer informiert. In der Praxis ist natürlich klar dass der Schüler absichtlich Porno-Seiten besucht hat und sich seines Unrechts bewusst war.

        Das kann aber niemand beweisen!
        Man kann jedoch juristisch ausreichend beweisen, das man es nicht beweisen kann.
        Hat noch nicht einmal speziell etwas mit Windows zu tun, aber Windows ist hier ein williges Opfer. Siehe auch ... äh? ... ah! ... gleich 'was Aktuelles: http://www.usatoday.com/tech/news/computersecurity/hacking/2004-12-24-we-three-winholes_x.htm

        so short

        Christoph Zurnieden

        1. Привет, Christoph!

          BTW: wer von einem pupertierendem männlichem Jugendlichem ernsthaft verlangt, das er sich unbeaufsichtigt und  freiwillig von Pornoseiten fernhält hat sie nicht mehr alle auf'm Christbaum. Soviel Blödheit muß doch schon wehtun, oder?

          Wenigstens im Unterricht sollte man aber IMHO von einem heranwachsenden so viel Selbstdisziplin und so viel Einsicht verlangen können, dass er nicht irgendwelche Pornoseiten abgrast. In seiner Freizeit kann er das gerne machen, wenn er Freude ;-) dran hat.

          Ansonsten: <0-8-15-Argumentation> Gute Nacht Deutschland. Pisa zeigt es. </0-8-15-Argumentation>

          Пока!
          Sven aus Bonn

          --
          Do it yourSELF 'cause SELFmade is bestmade.
          Selfcode: ie:% fl:( br:^ va:} ls:[ fo:) rl:( n4:{ ss:| de:> js:| ch:? mo:} zu:)
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        2. Hallo,

          Erstens wäre es dafür zu spät und zweitens denke ich dass der Lehrer im Recht war, ich habe also kein Interesse daran dagegen vorzugehen. Außerdem mag ich den Lehrer eigentlich ganz gern. Mich hat wie gesagt nur der rechtliche Aspekt interessiert.

          Es tut mir leid, das ausgerechnet ich derjenige bin, der Dir die Illusion rauben muß, aber: wer hier im Recht ist, ist nicht maßgeblich.

          Warum? Außerdem ist mir die Maßgeblichkeit egal, mich interessiert wie gesagt nur die Theorie (im Moment).

          Bis auf den Server läuft da alles mit Windows. Zumindest auf den Rechnern der Schüler befindet sich nichtmal ein AntiVirus.

          Wenn das korrekt abgesichert wurde, ist das auch nicht nötig, ja, noch nicht einmal zulässig.

          Lauter untrainierte Schüler unbeaufsichtigt an ungepatchten Internet Explorern surfend auf Systemen die vielleicht grade mal durch eine Firewall geschützt sind halte ich nicht für sehr "abgesichert". Der Blaster-Wurm in der Schule hat mich richtig amüsiert *g*.

          Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.

          Das ist heutzutage nicht annährend die letzte Warnung vor dem Rauswurf. Ich glaube man braucht 3 verschärfte Verweise um von der Schule zu fliegen. Dafür werden auch viel schneller Verweise gegeben.

          Das macht es auch nicht besser, oder?

          Ich verstehe die Frage nicht. Wenn ein Verweis schneller gegeben wird, weil mehr benötigt werden um von der Schule zu fliegen, ist es auch nicht so ein großes Ding einen zu bekommen.

          Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.

          Ist bei diesem Schüler gut möglich. Aber ein Verweis muss sich normalerweise ja auf ein Thema beziehen, und nicht auf das allgemeine Verhalten des Schülers.

          Nunja, wer fortlaufend Kleinigkeiten anstellt sollte schon einmal etwas schärfer auf die Finger bekommen. Natürlich nicht so extrem wie das amerikanische "Three strikes and you're out!" (Dreimal beim Schokoladeklau erwischt und schon gibt es 20 Jahre)

          Normalerweise ist das ein Hinweis (Vorstufe zum Verweis), eine Strafarbeit oder eine schlechte mündliche Note.

          BTW: wer von einem pupertierendem männlichem Jugendlichem ernsthaft verlangt, das er sich unbeaufsichtigt und  freiwillig von Pornoseiten fernhält hat sie nicht mehr alle auf'm Christbaum. Soviel Blödheit muß doch schon wehtun, oder?

          Ich denke das kann man in der Schule schon erwarten.

          PS:
          War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->

          Ich sagte ja auch bis Ende der Weihnachtsferien in Bayern. Folglich habe ich noch 13 Tage Zeit.

          War rein prohylaktisch.
          Achso, "Bis Ende", nicht "Nach Ende", also spute Dich! ;-)

          Jaja *g*.

          Schöne Grüße
          Julian

          --
          "Hex is for sissies. Real men use binary. And the most hardcore types use only z
          eros - uppercase zeros and lowercase zeros." - Tomasz Sowinski
          1. Hi,

            Es tut mir leid, das ausgerechnet ich derjenige bin, der Dir die Illusion rauben muß, aber: wer hier im Recht ist, ist nicht maßgeblich.

            Warum? Außerdem ist mir die Maßgeblichkeit egal, mich interessiert wie gesagt nur die Theorie (im Moment).

            Die Theorie: es gibt einen Rechtsweg. Der gute Anwalt berät da gerne gegen Honorar.
            Etwas dazwischen: Die Schülervertretung sollte da behilflich sein können. Die örtliche vielleicht nicht, aber die Landesschülervertretung müßte da Bescheid wissen. (Bitte "Dienstweg" einhalten, also keinen überspringen. möglichst nicht _direkt_ an die Landesschülervetretung wenden, erst wenn die unteren Chargen keine Lust haben/erfolglos sind)

            Die Liste der bayerischen Bezirksschülervertreter findest Du hier: http://www.lsv-bay.de/bezis/index.html

            Lauter untrainierte Schüler unbeaufsichtigt an ungepatchten Internet Explorern surfend auf Systemen die vielleicht grade mal durch eine Firewall geschützt sind

            Ein besserer Schutz als eine Firewall (Hier ist die Methode gemeint, nicht ein Gerät oder gar nur eine Software!) ist lediglich: Stecker ziehen. "nur eine Firewall" ist also nicht gerade eine glückliche Formulierung ,-)

            halte ich nicht für sehr "abgesichert". Der Blaster-Wurm in der Schule hat mich richtig amüsiert *g*.

            Auch mit dem bestem Schutz (unterhalb von Steckerziehen natürlich ;-) kann mal einer durchkommen. Es ist dann natürlich die Frage: wie wurde reagiert?

            Dafür werden auch viel schneller Verweise gegeben.

            Das macht es auch nicht besser, oder?

            Ich verstehe die Frage nicht. Wenn ein Verweis schneller gegeben wird, weil mehr benötigt werden um von der Schule zu fliegen, ist es auch nicht so ein großes Ding einen zu bekommen.

            Nein, andersrum: wenn es nicht mehr eines wirklich "dollen Dings" bedarf eien Verweis zu erhalten, wird der schneller vergeben, drei kommen so auch schneller zusammen, der Rauswurf wird also erleichtert. Das ist nichts weiter als das amerikanische "Three strikes and you're out!", selbst wenn man nur dreimal einen Schokoriegel geklaut hat.

            Normalerweise ist das ein Hinweis (Vorstufe zum Verweis), eine Strafarbeit oder eine schlechte mündliche Note.

            Wie gesagt: ohne genaue Kenntnis aller Details kann man das natürlich nicht beurteilen

            BTW: wer von einem pupertierendem männlichem Jugendlichem ernsthaft verlangt, das er sich unbeaufsichtigt und  freiwillig von Pornoseiten fernhält hat sie nicht mehr alle auf'm Christbaum. Soviel Blödheit muß doch schon wehtun, oder?

            Ich denke das kann man in der Schule schon erwarten.

            Mmh...das kann man jetzt auf vielfältige Art und Weise interpretieren ;-)

            so short

            Christoph Zurnieden

    2. Hallo Christoph,

      haben sich die Zeiten so sehr geändert oder sind die Schulen so unterschiedlich?

      Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.

      An meiner Schule (in der Region Stuttgart) und zu meiner Schulzeit (bis Ende der 80er Jahre) hat man unter einem Verweis nichts weiter als einen erhobenen Zeigefinger verstanden - nur dass diese Geste mit dem Zeigefinger halt irgendwo dokumentiert wurde.

      Einige Schüler in meiner Klasse haben Verweise gesammelt wie andere z.B. Ü-Eier oder sowas. In einigen Fällen sogar Dutzende in einem Schuljahr.
      Selbstverständlich habe ich damals auch den einen oder anderen Verweis kassiert. Aber ich hatte nie eine Chance auf einen der ersten Plätze in der Rangliste. Dafür war ich wohl doch noch zu brav. ;)

      So long,

      Martin

  6. Sup!

    Bist Du sicher, dass nicht irgendwelche "AGB" (Schulordnung, Benutzerrichtlinien), denen man als Schüler zwangsweise zustimmen muss, das Besuchen von Porno-Seiten verbieten?
    Ich nehme fast an, der Lehrer ist sogar verpflichtet, aufzupassen, dass Schüler sich solche Seiten nicht ansehen.

    Gruesse,

    Bio