Hi,
ich habe aus Interesse
aus _eigenem_ Interesse? ;-)
ja. Mich interessiert nur die Legalität. Falls du darauf anspielen möchtest, dass ich evtl. von mir selbst gesprochen habe liegst du falsch.
Ich bastel zwar nicht immer ein Smiley hinter meine Satiren aber wenn, dann sollte er auch gelten.
Erstens wäre es dafür zu spät und zweitens denke ich dass der Lehrer im Recht war, ich habe also kein Interesse daran dagegen vorzugehen. Außerdem mag ich den Lehrer eigentlich ganz gern. Mich hat wie gesagt nur der rechtliche Aspekt interessiert.
Es tut mir leid, das ausgerechnet ich derjenige bin, der Dir die Illusion rauben muß, aber: wer hier im Recht ist, ist nicht maßgeblich.
Bis auf den Server läuft da alles mit Windows. Zumindest auf den Rechnern der Schüler befindet sich nichtmal ein AntiVirus.
Wenn das korrekt abgesichert wurde, ist das auch nicht nötig, ja, noch nicht einmal zulässig.
Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.
Das ist heutzutage nicht annährend die letzte Warnung vor dem Rauswurf. Ich glaube man braucht 3 verschärfte Verweise um von der Schule zu fliegen. Dafür werden auch viel schneller Verweise gegeben.
Das macht es auch nicht besser, oder?
Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.
Ist bei diesem Schüler gut möglich. Aber ein Verweis muss sich normalerweise ja auf ein Thema beziehen, und nicht auf das allgemeine Verhalten des Schülers.
Nunja, wer fortlaufend Kleinigkeiten anstellt sollte schon einmal etwas schärfer auf die Finger bekommen. Natürlich nicht so extrem wie das amerikanische "Three strikes and you're out!" (Dreimal beim Schokoladeklau erwischt und schon gibt es 20 Jahre)
BTW: wer von einem pupertierendem männlichem Jugendlichem ernsthaft verlangt, das er sich unbeaufsichtigt und freiwillig von Pornoseiten fernhält hat sie nicht mehr alle auf'm Christbaum. Soviel Blödheit muß doch schon wehtun, oder?
PS:
War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->
Ich sagte ja auch bis Ende der Weihnachtsferien in Bayern. Folglich habe ich noch 13 Tage Zeit.
War rein prohylaktisch.
Achso, "Bis Ende", nicht "Nach Ende", also spute Dich! ;-)
Der andere Poster, der fragte wie dieser Schüler ermittelt werden konnte: Der Lehrer sieht in den Logs von welchem Computer die Anfrage stammt, und der Schüler saß immer am gleichen Platz. Die Schüler wurden weder über eine Überwachung noch über den korrekten Umgang mit einem Computer informiert. In der Praxis ist natürlich klar dass der Schüler absichtlich Porno-Seiten besucht hat und sich seines Unrechts bewusst war.
Das kann aber niemand beweisen!
Man kann jedoch juristisch ausreichend beweisen, das man es nicht beweisen kann.
Hat noch nicht einmal speziell etwas mit Windows zu tun, aber Windows ist hier ein williges Opfer. Siehe auch ... äh? ... ah! ... gleich 'was Aktuelles: http://www.usatoday.com/tech/news/computersecurity/hacking/2004-12-24-we-three-winholes_x.htm
so short
Christoph Zurnieden