Hi,
ich habe aus Interesse
aus _eigenem_ Interesse? ;-)
Vor 0,5 Jahren hat ein Mitschüler während des Informatik-Unterrichts ca. 100 Pornoseiten aufgerufen.[...] Das heißt also, die aufgerufenen Seiten werden mitgeloggt und überprüft. In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?
Nein, das ist kein guter Ansatz gegen diesen Verweis vorzugehen. Man könnte vielleicht dem Lehrer ein Verletzung der Aufsichtspflicht vorwerfen, aber das wäre blanke Erpressung und gar nicht gut für die weitere schulische Laufbahn.
Einzige Möglichkeit, wenn die Clients alle Windows fahren und nur sparsam geloggt wird (nur Aufrufe, kein Inhalt): nicht der Schüler hat die Seiten aufgerufen, sondern ein Virus hat sich eingenistet, der die Seiten aufgerufen hat. Wenn das lange genug her ist und die Logs der Antivirusprogramme nicht lange genug behalten werden, wäre das eine gute Verhandlungsbasis. Denn ein Verweis (zu meiner Zeit wurde so die letzte Warnung vor dem Rauswurf bezeichenet, ist als eine _sehr_ harte Strafe für ein paar Bildchen menschlicher Anatomie) finde ich für das Vergehen als viel zu übertrieben.
Allerdings kenne ich natürlich die Vorgeschichte dieses Schülers nicht, es ist ja durchaus möglich, das das nur der sprichwörtliche Tropfen war, der das Faß zum Überlaufen brachte.
so short
Christoph Zurnieden
PS:
War gerade auf Deiner Seite, finde aber nix >;->
CZ