Bio: Mitloggen der aufgerufenen Webseiten

Beitrag lesen

Sup!

Bist Du sicher, dass nicht irgendwelche "AGB" (Schulordnung, Benutzerrichtlinien), denen man als Schüler zwangsweise zustimmen muss, das Besuchen von Porno-Seiten verbieten?
Ich nehme fast an, der Lehrer ist sogar verpflichtet, aufzupassen, dass Schüler sich solche Seiten nicht ansehen.

Gruesse,

Bio