Tom: Mitloggen der aufgerufenen Webseiten

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Hello,

Der andere Poster, der fragte wie dieser Schüler ermittelt werden konnte: Der Lehrer sieht in den Logs von welchem Computer die Anfrage stammt, und der Schüler saß immer am gleichen Platz. Die Schüler wurden weder über eine Überwachung noch über den korrekten Umgang mit einem Computer informiert. In der Praxis ist natürlich klar dass der Schüler absichtlich Porno-Seiten besucht hat und sich seines Unrechts bewusst war.

Nur "Recht" hat bekanntermaßen nichts mit "Klarheit" zu tun, bestenfalls mit Geld. Und solange es Gleiche und Gleichere gibt, werde ich dafür eintreten, das zu hinterfragen. Entweder man darf man unangekündigt Überwachungen durchführen (dann muss das allerdings auch der Bürger gegenüber dem Staat dürfen), oder es muss eine mindestens genügende Dokumentation über den Vorgang und ein gültiges Gesetz und eine richterliche Anordnug geben. Ich bin allerdings der Meinung, dass der Richter sich auch gefallen lassen muss, dass man seine Entscheidungen (ggf. noch ein paar Jahre später) genauestens überprüfen wird. Auch der "Gesetzgeber" sollte bei schweren Fehlern, die Gesezte hervorrufen (siehe 'die Rente ist sicher' des Herrn Blüm) zur Rechenschaft herangezogen werden dürfen. Alle an der Entscheidung Beteiligten verlören dann je nach Schwere des Falles ihre Pensionsansprüche, ihr Vermögen, ihre Bürgerrechte...

Ein Kanzler der 'Blühende Landschaften' versprach, sollte also bis auf den doppelten Sozialhilfesatz (er hat ja was bewegt...) und sein kleines Häuschen in Oggersheim alles weggenommen bekommen, da er sein Versprechen selbst 16 Jahre später noch  noch nicht einmal ansatzweise eingehalten hat.

Er kann sich dann ja im Innenverhältnis bei seinen Ex-Kumpanen schadlos halten. Dafür würde ich ihm sogar Gerichtskostenhilfe zugestehen.

Das ist eben nicht so im Moment.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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