Buergle: Mitloggen der aufgerufenen Webseiten

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Hi.

In wie fern ist das legal, wenn die Schüler davon nicht in Kenntniss gesetzt werden?

Das beschriebene Vorgehen ist nicht legal. Über eine Überwachung muss der Betroffene _vorher_ informiert werden. Lediglich bei dringendem Verdacht auf strafbare Handlungen sieht das anders aus.

Grüße,
Buergle