Moin!
In einem Detail liegst du hier auch wieder falsch:
Warum ist das dann überall so verbreitet? Und warum wird einem immer wieder empfohlen, bei solch wichtigen Dingen genau das zu schicken?
Weil die Leute schlecht informiert sind.
Ich bin kein Rechtsanwalt, studiere auch nicht Jura, aber durch eigene Erfahrungen und etwas Gesetzeslesen sammelt sich doch gewisses Wissen an.
Im Zivilprozess muß jede Partei Aussagen, die für sie günstig sind, beweisen. Das ist unabdingbarer Grundsatz jedes Gerichtsverfahrens.
Das bedeutet: Wenn eine Firma von dir eine Rechnung bezahlt haben will, muß sie beweisen, dass sie einen Vertrag mit dir geschlossen hat, in dem sie zur Lieferung und du zur Zahlung verpflichtet wurdest.
Andersherum: Wenn du ein Abonnement hast und das kündigen willst, mußt du beweisen, dass die Firma die Kündigung auch erhalten hat.
Deshalb schickt man Kündigungen beispielsweise nicht per Einschreiben/Rückschein, sondern man schickt sie als normalen Brief und bittet um eine Kündigungsbestätigung. Wenn man die hat, ist sicher, dass die Firma die Kündigung erhalten und registriert hat.
Denn die Firma kann sonst immer noch behaupten und per (ggf. manipuliertem) Beweis vorlegen, dass du nur ein leeres Blatt Papier geschickt hast. Das ist zwar verboten (im Zivilprozess herrscht Wahrheitspflicht, man darf also im Gegensatz zum Strafverfahren als Angeklagter nicht schweigen oder irgendwelche Märchen auftischen), aber auch das muß ja erst einmal bewiesen sein, sofern es der Richter nicht sowieso schon für abwegig hält.
Natürlich ist die Existenz eines Rückscheines ein Indiz. Und der angebliche Gegenbeweis der Firma wäre im Zweifel eben kriminaltechnisch zu untersuchen auf Fingerabdrücke (deine können an dem Papier ja nicht anhaften, wenn du den Zettel nicht selbst geschrieben hast) - aber das ist aufwendig und verzögert das Verfahren.
Natürlich ist auch die Glaubwürdigkeit sowohl von dir, der Gegenseite, der Geschichte insgesamt und der weiteren Umstände von Bedeutung. Der Richter kann den Gegenbeweis also auch als unglaubwürdig betrachten und so die Sache abkürzen.
Aber damit wird noch keinerlei Beweis hinsichtlich des INHALTS dieses Briefes geführt. Dies müßte gesondert bewiesen werden.
Sowas geht wohl recht leicht per Boten.
Sowas hab ich noch nie gehört.
Das heißt ja nichts. :)
Du bist (voraussichtlich, wenn die Gegenseite unwillig ist) Prozesspartei. Also ist alles, was du vor Gericht berichtest, der Notwendigkeit des Beweises unterworfen, sofern damit für dich positive Konsequenzen verbunden sind (natürlich mußt du nichts beweisen, wenn du der Gegenseite einfach Recht gibst).
Dein Bote hingegen ist Zeuge. Das gilt auch, wenn er für dich in einem Arbeitsverhältnis arbeitet. Wenn er also weiß, was im Brief drinsteht, und diesen dann eigenhändig überbringt, kann er als Zeuge aussagen, dass dem Empfänger ein Schreiben entsprechenden Inhalts zugegangen ist.
Natürlich kannst du auch persönlich hingehen, dem Empfänger den Brief in die Hand drücken und den Inhalt quittieren lassen. Aber sowas wird wohl kaum ohne böse Worte abgehen, wenn die Situation schon verschärft ist.
Für Postsendungen quer durch die Republik ist das natürlich ungeeignet. Da schickt man den Boten dann samt Kenntnis des Briefinhaltes zum nächsten Postamt. :)
Naja. Ich weiß nicht. Aber ich mag auch nicht mehr weiterdiskutieren :-)
Wie gesagt: Es kommt immer darauf an, bei seinen Aktionen gutes Beweismaterial für die eigene Position zu sammeln. Auch wenn es in 99% aller Fälle nicht zu einem Prozess kommt, und man sich bei längerer Zusammenarbeit dann doch irgendwie vertraut, und diesen ganzen Umstand irgendwie beiseite läßt.
Ich glaube aber, dass insbesondere Privatleute sich viel zu leicht ins Bockshorn jagen lassen durch ein entsprechend scharf formuliertes, aber in der Sache absolut unbegründetes Mahnschreiben etc. Siehe beispielsweise "Hanseatische Abrechnungssysteme". Da wurden Mahnungen für irgendwelche Telefondienstleistungen verschickt, die vermutlich niemand willentlich oder tatsächlich bestellt hat. Sowas rechnet sich für die Betrüger aber nur, wenn hinreichend viele Menschen aus Angst, Scham oder sonst einem Grund freiwillig bezahlen. Denn das Risiko eines Gerichtsverfahrens müssen die Betrüger scheuen.
Deshalb ist der Ratschlag "erstmal ignorieren und abwarten, was vom Gericht kommt" in manchen Fällen durchaus nicht falsch. Nur eben nicht in allen Fällen.
Wenn mir unberechtigte Rechnungen ins Haus schneien, werden die per Brief urschriftlich und mit Begleitschreiben zurückgeschickt. Dann weiß der, dass ich nicht zahlen werde - Begründung hat er. Weitere normale Mahnungen würde ich ignorieren, denn sie bringen die Sache nicht weiter und kosten mein Porto, sollte ich antworten wollen. Die nächste Reaktion wäre dann beim gerichtlichen Mahnbescheid notwendig.
- Sven Rautenberg