N'Abend,
Au fein, da will ich doch auch noch ein paar Kümmelkörner spalten ;-))
und dazu frische Pellkartoffeln und eine Messerspitze Butter.
Im dem Strafverfahren vorangehenden Ermittlungsverfahren ist man zunächst der Verdächtige. Wird das Strafverfahren dann tatsächlich eingeleitet, wird der Verdächtige zum Beschuldigten. Erhebt die Staatsanwaltschaft auf Grund des ermittelten Sachverhaltes öffentlich Klage durch Einreichung der Klageschrift bei Gericht, wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Erst wenn das Gericht entscheidet, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.
Jetzt noch die entsprechenden Vorschriften aus der StPO ;)
Freundschaft!
Druschba! ;)
Doch-wieder-Juli-Gruß, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
Sic Luceat Lux!