Moin!
ich würde die Unterlassungsklage nehmen (die ist wahrscheinlich billiger). die kosten richten sich doch nach dem entstandenen schaden und der muss nachgewiesen werden
Du kennst dich nicht aus, oder?
Wenn du eine Abmahnung bekommst und die zahlst, dann zahlst du die Gebühr des Anwalts für sein Tätigwerden - nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag", der Anwalt wird nämlich _für_ dich tätig, damit du vor einer weiteren Rechtsverletzung bewahrt wirst, auch wenn du dazu selbst gar keinen Auftrag erteilt hast.
Wenn es zu einem Prozess kommt, kommt es natürlich auf die Beweislage an. Aber wenn die hier kritisierte Karte tatsächlich ein eindeutig nachweisbarer simpler Scan ist, wird sich kein Richter der Welt dieser Ansicht verschließen. Das bedeutet: Man zahlt. Und da der Anwalt, der schon die Abmahnung geschrieben hat, jetzt noch weitere Tätigkeiten ausführte, wird es natürlich noch teurer. Denn der will natürlich AUCH die Kosten der Abmahnung haben. Zusätzlich zu dem Schadenersatz, den der Rechteinhaber des Kartenmaterials geltend machen dürfte. Und da ist der Schaden relativ leicht nachzuweisen: Kartenverlage lizensieren ihr Material üblicherweise, das ist Bestandteil ihres Geschäftes. Der fragliche Verlag wird also auch Lizenzen für die Verwendung von Kartenausschnitten im WWW anbieten - und das wird dann als Grundlage des Schadenersatzes genommen. Und zwar nicht mit Faktor 1, sondern mindestens mal mit Faktor 2.
Aus der Sache raus kommt man bei offensichtlicher Faktenlage eigentlich nicht. Es sei denn, die Gegenseite hat irgendeinen Formfehler begangen, ihre Beweise nicht gut gesichert etc., so dass sie vor Gericht dann nichts mehr in der Hand hätte. Darauf zu spekulieren kann aber teuer werden.
die wahrscheinlichkeit, das der anwalt es fallen läst ist sehr hoch. event. ist alex auch rechtschutzversichert.
Die Rechtsschutzversicherung zahlt zwar die Anwälte, aber keine Geldbußen oder Schadensersatz. Für Schadensersatz ist eine Haftpflichtversicherung zuständig - die private Haftpflicht wird diesen Fall aber niemals abdecken, da bräuchte man dann schon eine Berufshaftpflicht. Und auch die wird sich wahrscheinlich wegen grob fahrlässigen oder mutwilligen Verhaltens von ihrer Zahlungspflicht befreit sehen.
Es bleiben also IMMER Kosten an Alex hängen.
- Sven Rautenberg