Hi Sven,
Du hast das BGB verschluckt - gibs zu :)
Wenn das alles tatsächlich so ist, hab ich ja richtig Glück gehabt.
Demnach sind die Androhungen der Unterlassungsklagen aus mangel an Beweisen oder Kosten/Nutzen Faktor bei mir nicht weitergegangen (Hab nix mehr gehört).
Da jeder Provider mittlerweile log's über die Zugriffe auf Dateien (der Homepage) führt, wäre sehr schnell errechnet, welcher Schaden (ausfall von Werbegelder) entstanden ist. die würde ich mir vom Verlag beweisen lassen. Wenn die landkarte nur 5x angeklickt wurde ist hier nicht viel schaden entstanden.
alex müsste halt einfach mal schreiben was in dem brief drinsteht.
bist du anwalt?
grüße ralphi