Hi Siechfred,
natürlich müssten wir erst genau wissen, was genau eingestellt wurde und was in dem Brief steht.
Wenn ich mir vorstelle zB.
ich scanne einen Teil einer Falk-Landkarte ein und stell sie ins Netz (ohne Verunglimpfung oder Rufschädigung). Danach kommt ein Schreiben vom Anwalt mit Androhung 'Zahlen Sie 1000,- eur bearbeitungsgebühr oder Sie bekommen eine Unterlassungsklage'
ich würde die Unterlassungsklage nehmen (die ist wahrscheinlich billiger). die kosten richten sich doch nach dem entstandenen schaden und der muss nachgewiesen werden
die wahrscheinlichkeit, das der anwalt es fallen läst ist sehr hoch. event. ist alex auch rechtschutzversichert.
grüße ralphi