Hallo Sven.
Nur ein kleines Detail: Im Zivilverfahren heißen die sich streitenden Parteien "Klägerin" und "Beklagte", aber nicht "Angeklagter" - den gibts nur im Strafverfahren.
Au fein, da will ich doch auch noch ein paar Kümmelkörner spalten ;-))
Im dem Strafverfahren vorangehenden Ermittlungsverfahren ist man zunächst der Verdächtige. Wird das Strafverfahren dann tatsächlich eingeleitet, wird der Verdächtige zum Beschuldigten. Erhebt die Staatsanwaltschaft auf Grund des ermittelten Sachverhaltes öffentlich Klage durch Einreichung der Klageschrift bei Gericht, wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Erst wenn das Gericht entscheidet, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.
Freundschaft!
Siech*SCNR*fred
Punk's not dead: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)