Moin!
Man hat mir festgestellt, dass ich mein "echtes" Einschreiben mit einem Einschreiben mit Rückschein verwechselt habe. Unter den Umständen, und der Tatsache, dass das Einschreiben mit Rückschein auch vor Gericht als Beweismittel gilt, ist es wohl verständlich, warum ich so reagiert habe, als würde keiner von Euch verstehen was ich sage.
In einem Detail liegst du hier auch wieder falsch: Ein erhaltener Rückschein beweist vor Gericht, dass jemand beim Empfänger einen Brief empfangen hat. Aber damit wird noch keinerlei Beweis hinsichtlich des INHALTS dieses Briefes geführt. Dies müßte gesondert bewiesen werden.
Sowas geht wohl recht leicht per Boten. Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses sind beispielsweise empfangsbedürftige Willenserklärungen. Da holt man sich einen Boten (also z.B. den Lehrling, oder die Sekretärin auf ihrem Feierabendweg), gibt dem Boten Kenntnis vom Inhalt des Schreibens und beauftragt ihn mit der Auslieferung des Schreibens in den Briefkasten des Empfängers. Als Zeuge ergibt der Bote vor Gericht einen recht guten Beweis.
Für Postsendungen quer durch die Republik ist das natürlich ungeeignet. Da schickt man den Boten dann samt Kenntnis des Briefinhaltes zum nächsten Postamt. :)
- Sven Rautenberg