Moin,
Nein, musst du nicht! Im Übrigen finde ich _persönlich_ deine Reaktion übertrieben.
Man hat mir festgestellt, dass ich mein "echtes" Einschreiben mit einem Einschreiben mit Rückschein verwechselt habe. Unter den Umständen, und der Tatsache, dass das Einschreiben mit Rückschein auch vor Gericht als Beweismittel gilt, ist es wohl verständlich, warum ich so reagiert habe, als würde keiner von Euch verstehen was ich sage.
Da ich mich aber falsch ausgedrückt habe, ist mein Einwand bitte zu verzeihen.
Gruß,
-Efchen
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