Moin,
Die Rechtsschutzversicherung zahlt zwar die Anwälte, aber keine Geldbußen oder Schadensersatz. Für Schadensersatz ist eine Haftpflichtversicherung zuständig - die private Haftpflicht wird diesen Fall aber niemals abdecken, da bräuchte man dann schon eine Berufshaftpflicht. Und auch die wird sich wahrscheinlich wegen grob fahrlässigen oder mutwilligen Verhaltens von ihrer Zahlungspflicht befreit sehen.
fast immer sind Urheber-, Markenrechts- und Wettbewerbsstreitigkeiten schon in den AVB ausgeschlossen.
Gruß, Thoralf
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Sic Luceat Lux!
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