Alex: Verwendete Landkarte

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Verwendete Landkarte

Alex
  • recht
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          Siechfred
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      Michael Jendryschik
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        MudGuard

Hallo,

einleitend möchte ich gleich sagen, dass ich mir darüber bewusst bin, einen Fehler gemacht zu haben.
Trotzdem wäre ich für einen Rat sehr sehr dankbar.

Vor ca. 5 Jahren habe ich für einen Freund eine komerzielle Homepage erstellt - leider mit relativ wenig Kenntnissen im Thema "Recht".
Unter anderem habe ich eine Wegbschreibung erstellt und genialer Weise eine Landkarte eingescannt und leicht modifiziert verwendet...

Mir ist schon recht lange bewusst, dass dies gegen das Recht verstößt, nur leider habe ich die Homepage und das darin enthaltene Bild vergessen...

Nun droht ein Anwalt im Auftrag eines Verlages, dass ich die Landkarte unberechtigt verwendet habe und fordert mich für eine Zahlung von ca. 1000 Euro auf. Der Brief kam nicht per Einschreiben o.ä. am Wochenende an.

Die Homepage ist allerdings schon seit 2 Wochen offline, da ich für meinen Freund eine Neue - und mit mehr Hintergrundwissen - erstellt habe...

Meine Frage:
Was kann ich tun? Wie soll ich reagieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Alex

  1. Moin,

    Was kann ich tun? Wie soll ich reagieren?

    Zu einem Anwalt gehen!

    Dass der Brief nicht per Einschreiben kam, könnte natürlich gut für Dich sein, denn dann hast Du ihn natürlich nicht bekommen.
    Wenn der Verstoß auf die Zeit datiert ist, wo die Site offline war, könnte man evtl. vielleicht was draus machen.

    Aber ansonsten weißt Du ja selber, dass Du Unrecht getan hast, und Unrecht wird nunmal bestraft. Ist ja nicht so, dass deren Forderungen nicht berechtigt wären.

    Mein einziger Rat: Geh zum Anwalt! Am besten gestern!

    Gruß,
    -Efchen

    --
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    Encode:   http://forum.de.selfhtml.org/cgi-bin/selfcode.pl
    Decode:   http://peter.in-berlin.de/projekte/selfcode/
    1. Hallo,

      Dass der Brief nicht per Einschreiben kam, könnte natürlich gut für Dich sein, denn dann hast Du ihn natürlich nicht bekommen.

      Die Informationen sind zu wage. Vielleicht war es ja ein 'Einwurf-Einschreiben'? Und? Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

      Mit freundlichen Grüßen

      André

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      Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
      http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/André
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      Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
      http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
      1. Hallo,

        Dass der Brief nicht per Einschreiben kam, könnte natürlich gut für Dich sein, denn dann hast Du ihn natürlich nicht bekommen.

        Die Informationen sind zu wage. Vielleicht war es ja ein 'Einwurf-Einschreiben'? Und? Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

        Und selbst wenn nicht dann hätte die ganze Sache nur aufschiebende Wirkung...
        Mahngebühren fallen ab dem nächsten Brief an.
        und wer ein Rechtsmittel für sich in Anspruch nehmen will, der muß auch den Nachweis erbringen.
        Meine Rechnungen kommen beinahe alle ohne Einschreiben, und ohne Nachweis.

        TomIRL

        1. Hallo,

          Die Informationen sind zu wage. Vielleicht war es ja ein 'Einwurf-Einschreiben'? Und? Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

          Und selbst wenn nicht dann hätte die ganze Sache nur aufschiebende Wirkung...

          Sag ich doch: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben _ ! _

          Mit freundlichen Grüßen

          André

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      2. Moin,

        Dass der Brief nicht per Einschreiben kam, könnte natürlich gut für Dich sein, denn dann hast Du ihn natürlich nicht bekommen.

        Die Informationen sind zu wage. Vielleicht war es ja ein 'Einwurf-Einschreiben'? Und? Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

        Findest Du? Kein Einschreiben ist kein Einschreiben. Ein Einwurf-Einschreiben ist auch ein Einschreiben, und es ist auch auf der Sendung vermerkt. Zumindest sind garantiert mehr als 0.55 EUR drauf.
        Und wenn er uns Falschinformationen gibt, dann muss er mit falschen Antworten rechnen.
        Außerdem gelten, wie ich das schrieb, alle meine Vorschläge nur für den Besuch beim Anwalt. Ich kann keine Ratschläge erteilen.

        Ach ja, und bei einem Einwurf-Einschreiben hat der Versender auch keinen Nachweis, dass sein Brief angekommen ist, für solche Zwecke MUSS ein ECHTES Einschreiben geschickt werden.

        Gruß,
        -Efchen

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        1. Hallo,

          Ach ja, und bei einem Einwurf-Einschreiben hat der Versender auch keinen Nachweis, dass sein Brief angekommen ist, für solche Zwecke MUSS ein ECHTES Einschreiben geschickt werden.

          Der Postbote vermerkt, wann er das Schreiben in den Empfänger-Briefkasten wirft. Zugegegangen ist ein Schreiben regelmäßig, wenn es in den Empfänger-Horizont (Biefkasten oder auch der eigene Hund, der es frißt) gelangt.

          Mit freundlichen Grüßen

          André

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          http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
          1. Moin,

            Der Postbote vermerkt, wann er das Schreiben in den Empfänger-Briefkasten wirft.

            Aber diese Information kriegt nicht der Versender.
            Muss ich jetzt hier den Unterschied zwischen Einwurf- und echtem Einschreiben erklären? Dafür geht doch bitte zur Post oder holt Euch die Leistungsbeschreibungen der Post.

            Gruß,
            -Efchen

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            1. Hallo,

              Muss ich jetzt hier den Unterschied zwischen Einwurf- und echtem Einschreiben erklären? Dafür geht doch bitte zur Post oder holt Euch die Leistungsbeschreibungen der Post.

              Nein, musst du nicht! Im Übrigen finde ich _persönlich_ deine Reaktion übertrieben.

              Ach ja, und bei einem Einwurf-Einschreiben hat der Versender auch keinen Nachweis, dass sein Brief angekommen ist, für solche Zwecke MUSS ein ECHTES Einschreiben geschickt werden.

              Kann er sich doch aber besorgen, oder?

              Mit freundlichen Grüßen

              André

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              1. Moin

                Kann er sich doch aber besorgen, oder?

                Er kann sogar im Internet nachgucken wann die Sendung zugestellt wurde :-)

                1. Hallo,

                  Er kann sogar im Internet nachgucken wann die Sendung zugestellt wurde :-)

                  Eine eigene Seite? Das WWW ist schon was tolles.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  André

                  --
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                  1. Hallo,

                    Er kann sogar im Internet nachgucken wann die Sendung zugestellt wurde :-)

                    Eine eigene Seite? Das WWW ist schon was tolles.

                    Für die Einschreiben:
                    https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendung/index.do
                    Für Pakete:http://www.dhl.de/dhl?lang=de_DE&xmlFile=40315
                    Und die Startseite:
                    http://www.deutschepost.de/dpag?check=yes&lang=de_DE&xmlFile=1474

                    Hat jemand von Euch diese Seite verbrochen?
                    Das Recruiting kommt aus Hamburg... von knw.com.
                    Die da auch ein echt geiles Konzept haben..
                    Aber woher kommt der Rest?

              2. Moin,

                Nein, musst du nicht! Im Übrigen finde ich _persönlich_ deine Reaktion übertrieben.

                Man hat mir festgestellt, dass ich mein "echtes" Einschreiben mit einem Einschreiben mit Rückschein verwechselt habe. Unter den Umständen, und der Tatsache, dass das Einschreiben mit Rückschein auch vor Gericht als Beweismittel gilt, ist es wohl verständlich, warum ich so reagiert habe, als würde keiner von Euch verstehen was ich sage.
                Da ich mich aber falsch ausgedrückt habe, ist mein Einwand bitte zu verzeihen.

                Gruß,
                -Efchen

                --
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                1. Hallo,

                  Da ich mich aber falsch ausgedrückt habe, ist mein Einwand bitte zu verzeihen.

                  Wir können alle nur lernen.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  André

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                2. Moin!

                  Man hat mir festgestellt, dass ich mein "echtes" Einschreiben mit einem Einschreiben mit Rückschein verwechselt habe. Unter den Umständen, und der Tatsache, dass das Einschreiben mit Rückschein auch vor Gericht als Beweismittel gilt, ist es wohl verständlich, warum ich so reagiert habe, als würde keiner von Euch verstehen was ich sage.

                  In einem Detail liegst du hier auch wieder falsch: Ein erhaltener Rückschein beweist vor Gericht, dass jemand beim Empfänger einen Brief empfangen hat. Aber damit wird noch keinerlei Beweis hinsichtlich des INHALTS dieses Briefes geführt. Dies müßte gesondert bewiesen werden.

                  Sowas geht wohl recht leicht per Boten. Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses sind beispielsweise empfangsbedürftige Willenserklärungen. Da holt man sich einen Boten (also z.B. den Lehrling, oder die Sekretärin auf ihrem Feierabendweg), gibt dem Boten Kenntnis vom Inhalt des Schreibens und beauftragt ihn mit der Auslieferung des Schreibens in den Briefkasten des Empfängers. Als Zeuge ergibt der Bote vor Gericht einen recht guten Beweis.

                  Für Postsendungen quer durch die Republik ist das natürlich ungeeignet. Da schickt man den Boten dann samt Kenntnis des Briefinhaltes zum nächsten Postamt. :)

                  - Sven Rautenberg

                  1. Moin,

                    In einem Detail liegst du hier auch wieder falsch:

                    Warum ist das dann überall so verbreitet? Und warum wird einem immer wieder empfohlen, bei solch wichtigen Dingen genau das zu schicken?

                    Aber damit wird noch keinerlei Beweis hinsichtlich des INHALTS dieses Briefes geführt. Dies müßte gesondert bewiesen werden.

                    Und wie bitteschön soll das gehen?

                    Sowas geht wohl recht leicht per Boten.

                    Sowas hab ich noch nie gehört.

                    Für Postsendungen quer durch die Republik ist das natürlich ungeeignet. Da schickt man den Boten dann samt Kenntnis des Briefinhaltes zum nächsten Postamt. :)

                    Naja. Ich weiß nicht. Aber ich mag auch nicht mehr weiterdiskutieren :-)

                    Gruß,
                    -Efchen

                    --
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                    1. Moin!

                      In einem Detail liegst du hier auch wieder falsch:

                      Warum ist das dann überall so verbreitet? Und warum wird einem immer wieder empfohlen, bei solch wichtigen Dingen genau das zu schicken?

                      Weil die Leute schlecht informiert sind.

                      Ich bin kein Rechtsanwalt, studiere auch nicht Jura, aber durch eigene Erfahrungen und etwas Gesetzeslesen sammelt sich doch gewisses Wissen an.

                      Im Zivilprozess muß jede Partei Aussagen, die für sie günstig sind, beweisen. Das ist unabdingbarer Grundsatz jedes Gerichtsverfahrens.

                      Das bedeutet: Wenn eine Firma von dir eine Rechnung bezahlt haben will, muß sie beweisen, dass sie einen Vertrag mit dir geschlossen hat, in dem sie zur Lieferung und du zur Zahlung verpflichtet wurdest.

                      Andersherum: Wenn du ein Abonnement hast und das kündigen willst, mußt du beweisen, dass die Firma die Kündigung auch erhalten hat.

                      Deshalb schickt man Kündigungen beispielsweise nicht per Einschreiben/Rückschein, sondern man schickt sie als normalen Brief und bittet um eine Kündigungsbestätigung. Wenn man die hat, ist sicher, dass die Firma die Kündigung erhalten und registriert hat.

                      Denn die Firma kann sonst immer noch behaupten und per (ggf. manipuliertem) Beweis vorlegen, dass du nur ein leeres Blatt Papier geschickt hast. Das ist zwar verboten (im Zivilprozess herrscht Wahrheitspflicht, man darf also im Gegensatz zum Strafverfahren als Angeklagter nicht schweigen oder irgendwelche Märchen auftischen), aber auch das muß ja erst einmal bewiesen sein, sofern es der Richter nicht sowieso schon für abwegig hält.

                      Natürlich ist die Existenz eines Rückscheines ein Indiz. Und der angebliche Gegenbeweis der Firma wäre im Zweifel eben kriminaltechnisch zu untersuchen auf Fingerabdrücke (deine können an dem Papier ja nicht anhaften, wenn du den Zettel nicht selbst geschrieben hast) - aber das ist aufwendig und verzögert das Verfahren.

                      Natürlich ist auch die Glaubwürdigkeit sowohl von dir, der Gegenseite, der Geschichte insgesamt und der weiteren Umstände von Bedeutung. Der Richter kann den Gegenbeweis also auch als unglaubwürdig betrachten und so die Sache abkürzen.

                      Aber damit wird noch keinerlei Beweis hinsichtlich des INHALTS dieses Briefes geführt. Dies müßte gesondert bewiesen werden.

                      Sowas geht wohl recht leicht per Boten.

                      Sowas hab ich noch nie gehört.

                      Das heißt ja nichts. :)

                      Du bist (voraussichtlich, wenn die Gegenseite unwillig ist) Prozesspartei. Also ist alles, was du vor Gericht berichtest, der Notwendigkeit des Beweises unterworfen, sofern damit für dich positive Konsequenzen verbunden sind (natürlich mußt du nichts beweisen, wenn du der Gegenseite einfach Recht gibst).

                      Dein Bote hingegen ist Zeuge. Das gilt auch, wenn er für dich in einem Arbeitsverhältnis arbeitet. Wenn er also weiß, was im Brief drinsteht, und diesen dann eigenhändig überbringt, kann er als Zeuge aussagen, dass dem Empfänger ein Schreiben entsprechenden Inhalts zugegangen ist.

                      Natürlich kannst du auch persönlich hingehen, dem Empfänger den Brief in die Hand drücken und den Inhalt quittieren lassen. Aber sowas wird wohl kaum ohne böse Worte abgehen, wenn die Situation schon verschärft ist.

                      Für Postsendungen quer durch die Republik ist das natürlich ungeeignet. Da schickt man den Boten dann samt Kenntnis des Briefinhaltes zum nächsten Postamt. :)

                      Naja. Ich weiß nicht. Aber ich mag auch nicht mehr weiterdiskutieren :-)

                      Wie gesagt: Es kommt immer darauf an, bei seinen Aktionen gutes Beweismaterial für die eigene Position zu sammeln. Auch wenn es in 99% aller Fälle nicht zu einem Prozess kommt, und man sich bei längerer Zusammenarbeit dann doch irgendwie vertraut, und diesen ganzen Umstand irgendwie beiseite läßt.

                      Ich glaube aber, dass insbesondere Privatleute sich viel zu leicht ins Bockshorn jagen lassen durch ein entsprechend scharf formuliertes, aber in der Sache absolut unbegründetes Mahnschreiben etc. Siehe beispielsweise "Hanseatische Abrechnungssysteme". Da wurden Mahnungen für irgendwelche Telefondienstleistungen verschickt, die vermutlich niemand willentlich oder tatsächlich bestellt hat. Sowas rechnet sich für die Betrüger aber nur, wenn hinreichend viele Menschen aus Angst, Scham oder sonst einem Grund freiwillig bezahlen. Denn das Risiko eines Gerichtsverfahrens müssen die Betrüger scheuen.

                      Deshalb ist der Ratschlag "erstmal ignorieren und abwarten, was vom Gericht kommt" in manchen Fällen durchaus nicht falsch. Nur eben nicht in allen Fällen.

                      Wenn mir unberechtigte Rechnungen ins Haus schneien, werden die per Brief urschriftlich und mit Begleitschreiben zurückgeschickt. Dann weiß der, dass ich nicht zahlen werde - Begründung hat er. Weitere normale Mahnungen würde ich ignorieren, denn sie bringen die Sache nicht weiter und kosten mein Porto, sollte ich antworten wollen. Die nächste Reaktion wäre dann beim gerichtlichen Mahnbescheid notwendig.

                      - Sven Rautenberg

                      1. Moin,

                        das alles heißt dann...
                        wenn ich das mal nach eBay umdrehen darf?

                        dass ich als Verkäufer, nachdem ich dafür zuständig bin, dass die Ware bei der Post ankommt (Gefahrenübergang oder so), dass es streng genommen nichtmal ausreicht, jede Sendung per Paket zu schicken, sondern ich muss immer jemanden (nicht verwandt) dabei haben, der mir (am besten schriftlich) bestätigt, dass da in dem Paket auch wirklich das drin ist, was der Käufer bezahlt hat?

                        Dann wirds aber haarig!

                        Gruß,
                        -Efchen

                        --
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                        1. Hallo Efchen.

                          dass ich als Verkäufer, nachdem ich dafür zuständig bin, dass die Ware bei der Post ankommt (Gefahrenübergang oder so), dass es streng genommen nichtmal ausreicht, jede Sendung per Paket zu schicken, sondern ich muss immer jemanden (nicht verwandt) dabei haben, der mir (am besten schriftlich) bestätigt, dass da in dem Paket auch wirklich das drin ist, was der Käufer bezahlt hat?

                          Nein, du bekommst doch eine Quittung von der Post, wenn du das Paket dort abgibst. Damit hast du deinen Nachweis, dass du die Ware "dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt" übergeben hast:

                          http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__447.html

                          Bist du allerdings als Verkäufer Unternehmer, dein Abnehmer Verbraucher und der Vorgang ist ein Verbrauchsgüterkauf, bist du für den Transport noch verantwortlich, denn dann gilt wegen § 474 Absatz 2 BGB der § 446 BGB (Übergang bei Übergabe, ggf. durch einen beauftragten Dritten). Also Öbicht, welcher Natur der Verkäufer bei eBay ist.

                          Freundschaft!
                          Siechfred

                          --
                          Punk's not dead: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
                          Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)
                          1. Moin,

                            Nein, du bekommst doch eine Quittung von der Post, wenn du das Paket dort abgibst. Damit hast du deinen Nachweis, dass du die Ware "dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt" übergeben hast:

                            Ja, aber wie soll ich denn beweisen, was drin war in dem Paket? Ist das nicht das selbe, wie mit dem Einschreiben?

                            Gruß,
                            -Efchen

                            --
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                            1. Moin!

                              Ja, aber wie soll ich denn beweisen, was drin war in dem Paket? Ist das nicht das selbe, wie mit dem Einschreiben?

                              Richtig, du hast das Problem erkannt. Sowohl du könntest irgendwelche alten Telefonbücher und Ziegelsteine durch die Republik senden, als auch der Empfänger genau dieses behaupten, um dir zu schaden.

                              Das grundlegende Problem ist hier eben, dass bei einem EBay-Kauf eine Partei immer in Vorleistung treten muß, damit der Handel in Gang kommt.

                              Und es hat sich halt eingebürgert, dass zuerst bezahlt und erst dann die Ware auf den Weg gebracht wird. Das ist für den Käufer ein großes Risiko, denn außer leeren oder mit falschem Inhalt versehenen Paketen kann ja auch gar kein Paket ankommen - warum auch immer.

                              Andersherum bist du als Verkäufer in einer äußerst komfortablen Situation: Du hast dein Geld, mußt die Ware nur noch abschicken, und der Rest kann dir vollkommen egal sein - außer natürlich du legst Wert auf eine vernünftige Bewertung durch den Käufer.

                              Aber es gibt ja die Treuhandsysteme. Die will nur keiner benutzen, weil sie Zusatzkosten verursachen. Die Käufer wollen ja alles zum kleinsten Preis und ließen sich im Traum nicht einfallen, für so ein dummes System, welches ihnen garantiert, dass sie ihr eingezahltes Geld im Zweifel zurückerhalten, auch noch draufzuzahlen. Und die Verkäufer sehen nicht ein, dass sie sich im Normalfall zur Hälfte an den Treuhandkosten beteiligen sollen.

                              Das ist allerdings durchaus ein Entscheidungskriterium: Kleinbeträge durch das Treuhandsystem zu schicken ist sicher eher unsinnig, aber wenn der Verkäufer trotz voller Kostenübernahme der Transaktion durch den Käufer kein Treuhandsystem will, dann sollte einem das zu Denken geben.

                              Ach ja, apropos Treuhandsysteme: Man sollte sich natürlich als Verkäufer da nicht über's Ohr hauen lassen. Betrügerische Käufer denken sich da schnell eigene Anbieter aus, die einem natürlich das blaue vom Himmel erzählen - insbesondere, dass sie vom Käufer die Zahlung erhalten haben und man jetzt die Ware schicken soll. Siehe dazu auch die Geschichte vom P-P-P-Powerbook: http://pages.sbcglobal.net/dumbmrblah/Scamming the Scammer.htm
                              <img src="http://pages.sbcglobal.net/dumbmrblah/Scamming%20the%20Scammer_files/topclosed.jpg" border="0" alt="">

                              - Sven Rautenberg

            2. Moin!

              Der Postbote vermerkt, wann er das Schreiben in den Empfänger-Briefkasten wirft.

              Aber diese Information kriegt nicht der Versender.
              Muss ich jetzt hier den Unterschied zwischen Einwurf- und echtem Einschreiben erklären? Dafür geht doch bitte zur Post oder holt Euch die Leistungsbeschreibungen der Post.

              Bei einem Einwurf-Einschreiben wird der Verbleib des Einschreibens bei der Post dokumentiert, bis es in den Briefkasten eingeworfen wird. Dies quittiert der Postbote.

              Bei einem Übergabe-Einschreiben wird der Verbleib des Einschreibens bei der Post dokumentiert, bis es dem Empfänger übergeben wurde. Dies quittiert der Empfänger.

              Beide Sendungsarten enthalten keinerlei Benachrichtigung des Absenders über den Zugang des Einschreibens zum Empfänger, die postinterne Dokumentation dient im Zweifel für einen Nachforschungsauftrag lediglich als Nachweis, dass das Schreiben angekommen ist.

              Wer das früher wissen will, muß "Einschreiben/Rückschein" verschicken.

              - Sven Rautenberg

              1. Moin,

                Wer das früher wissen will, muß "Einschreiben/Rückschein" verschicken.

                *seufz* Das meinte ich. Mein Fehler :)

                Gruß,
                -Efchen

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        2. Tachchen!

          Ach ja, und bei einem Einwurf-Einschreiben hat der Versender auch keinen Nachweis, dass sein Brief angekommen ist, für solche Zwecke MUSS ein ECHTES Einschreiben geschickt werden.

          *mal den Haarspalter aus der Schublade hol*
          Und dann gibt's einen Beleg für das Erhalten eines Briefes ... welchen Inhalts? ;-)

          Letzten Endes kannst du da gar nichts wirklich "beweisen", aber im Rechtsleben genügen oft auch ausreichende Hinweise.

          Gruß

          Die schwarze Piste

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    2. Hi Efchen,

      Dass der Brief nicht per Einschreiben kam, könnte natürlich gut für Dich sein, denn dann hast Du ihn natürlich nicht bekommen.

      Angeklagter: "Herr Richter, ich habe diesen Brief nie bekommen!"
      Richter:"Welchen Brief?"
      Angeklagter: "Den mit der Abmahnung."

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Moin!

        Dass der Brief nicht per Einschreiben kam, könnte natürlich gut für Dich sein, denn dann hast Du ihn natürlich nicht bekommen.
        Angeklagter: "Herr Richter, ich habe diesen Brief nie bekommen!"
        Richter:"Welchen Brief?"
        Angeklagter: "Den mit der Abmahnung."

        *grins*

        Nur ein kleines Detail: Im Zivilverfahren heißen die sich streitenden Parteien "Klägerin" und "Beklagte", aber nicht "Angeklagter" - den gibts nur im Strafverfahren.

        - Sven Rautenberg

        1. Hallo Sven.

          Nur ein kleines Detail: Im Zivilverfahren heißen die sich streitenden Parteien "Klägerin" und "Beklagte", aber nicht "Angeklagter" - den gibts nur im Strafverfahren.

          Au fein, da will ich doch auch noch ein paar Kümmelkörner spalten ;-))

          Im dem Strafverfahren vorangehenden Ermittlungsverfahren ist man zunächst der Verdächtige. Wird das Strafverfahren dann tatsächlich eingeleitet, wird der Verdächtige zum Beschuldigten. Erhebt die Staatsanwaltschaft auf Grund des ermittelten Sachverhaltes öffentlich Klage durch Einreichung der Klageschrift bei Gericht, wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Erst wenn das Gericht entscheidet, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.

          Freundschaft!
          Siech*SCNR*fred

          --
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          Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)
          1. N'Abend,

            Au fein, da will ich doch auch noch ein paar Kümmelkörner spalten ;-))

            und dazu frische Pellkartoffeln und eine Messerspitze Butter.

            Im dem Strafverfahren vorangehenden Ermittlungsverfahren ist man zunächst der Verdächtige. Wird das Strafverfahren dann tatsächlich eingeleitet, wird der Verdächtige zum Beschuldigten. Erhebt die Staatsanwaltschaft auf Grund des ermittelten Sachverhaltes öffentlich Klage durch Einreichung der Klageschrift bei Gericht, wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten. Erst wenn das Gericht entscheidet, dass das Hauptverfahren eröffnet wird, wird der Angeschuldigte zum Angeklagten.

            Jetzt noch die entsprechenden Vorschriften aus der StPO ;)

            Freundschaft!

            Druschba! ;)

            Doch-wieder-Juli-Gruß, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
            1. Hallo Thoralf.

              Jetzt noch die entsprechenden Vorschriften aus der StPO ;)

              Na, wer ist denn hier der Experte von uns beiden ;)

              Druschba! ;)

              Genau.

              Freundschaft!
              Siechfred

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              1. N'Abend :o)

                Jetzt noch die entsprechenden Vorschriften aus der StPO ;)
                Na, wer ist denn hier der Experte von uns beiden ;)

                Nee Du, Straf(prozess)recht ist grausam, unmoralisch, undankbar und zudem krank. Sic!

                Druschba! ;)
                Genau.

                So sei es. ;)

                Gruß, Thoralf

                --
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      2. Moin,

        Angeklagter: "Herr Richter, ich habe diesen Brief nie bekommen!"
        Richter:"Welchen Brief?"
        Angeklagter: "Den mit der Abmahnung."

        Sehr witzig :-)

        Gruß,
        -Efchen

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  2. Tachchen!

    Zum Anwalt gehen ist schon einmal kein schlechter Tipp! ;-)

    Jetzt weiß ich ja nicht, an wen du da geraten bist.
    Bei der Landkartengeschichte stehen die Chancen noch immer gut, dass du Teil einer bloßen "Serienabmahnung" bist, was deine Chancen steigen lässt, mit einem blauen Auge davon zu kommen.
    Wenn nicht, kann man sich ja eventuell beim Rechteinhaber, mal ganz zerknirscht melden und sagen, dass man da etwas sorglos an die Sache heran gegangen ist. Du würdest selbstverständlich eine Unterlassungerklärung unterschreiben und den Aufwand ersetzen ...usw.

    Alles das solltest du aber _trotzdem_ in Absprache und mit Unterstützung eines Anwalts angehen.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
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    1. Moin!

      Wenn nicht, kann man sich ja eventuell beim Rechteinhaber, mal ganz zerknirscht melden und sagen, dass man da etwas sorglos an die Sache heran gegangen ist. Du würdest selbstverständlich eine Unterlassungerklärung unterschreiben und den Aufwand ersetzen ...usw.

      Das genau steht vermutlich schon genau so in dem Rechtsanwaltsschreiben drin: Unterlassungserklärung abgeben, für die Nutzungszeit nachlizensieren (kostet mindestens doppelt im Vergleich zum offiziellen Weg - das hat durchaus einen Strafeffekt), und natürlich den Rechtsanwalt bezahlen.

      - Sven Rautenberg

      1. Tachchen!

        Das genau steht vermutlich schon genau so in dem Rechtsanwaltsschreiben drin: Unterlassungserklärung abgeben, für die Nutzungszeit nachlizensieren (kostet mindestens doppelt im Vergleich zum offiziellen Weg - das hat durchaus einen Strafeffekt), und natürlich den Rechtsanwalt bezahlen.

        Das vermute ich auch.
        Aber wenn er wirklich Glück hätte und der Rechteinhaber vielleicht nicht Falk oder Shell oder so ist, sondern ein kleiner Verlag aus seiner Stadt, kann man ja auf Nachsicht durchaus noch hoffen.
        Und dann könnten so Sachen wie Nachlizensierung z.B. durchaus entfallen.

        Dass er den Anwalt bezahlt und die Unterlassungserklärung unterschreibt, dafür sorgt der gegnerische Anwalt ohnehin.

        Gruß

        Die schwarze Piste

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        1. Moin!

          Aber wenn er wirklich Glück hätte und der Rechteinhaber vielleicht nicht Falk oder Shell oder so ist, sondern ein kleiner Verlag aus seiner Stadt, kann man ja auf Nachsicht durchaus noch hoffen.
          Und dann könnten so Sachen wie Nachlizensierung z.B. durchaus entfallen.

          Ach ja, um nur mal die Relationen aufzuzeigen: Individuell gefertigtes Kartenmaterial (zwei Grafiken GIF/JPG Übersicht und Detailkarte mit eingezeichnetem Zielpunkt und Wegstrecke, dazu ein PDF mit diesen Skizzen und Anfahrtbeschreibung) kostet inklusive unbegrenzter Nutzungslizenz online ungefähr 200 Euro - einmalig. Die Abmahnung jetzt liegt bei 1000 Euro.

          Da kann man sich irgendwie ausrechnen, dass Kartenmaterial "verwenden" keine so gute Idee ist.

          Selberzeichnen auch auf Basis von vorliegendem Kartenmaterial hingegen, beispielsweise als schematische Darstellung, ist ok. Die geografischen Tatsachen sind ja nicht urheberrechtlich geschützt, die kann jedermann in einer eigenen Gestaltung visualisieren. Es geht bei Karten-Copyrights immer nur um die konkrete Ausgestaltung der Realitätsabbildung: Icons für besondere Orte (Bahnhof, Hotels,...), Hervorhebung gewisser Details (Straßenkarten zeichnen Hauptstraßen gelb und u.U. breiter, als sie in der Realität sind), Farbe. Je weniger eine selbst erstellte Karte mit irgendeinem Vorbild gemein hat, desto besser.

          - Sven Rautenberg

          1. Hi Sven,

            Die Abmahnung jetzt liegt bei 1000 Euro.

            Das ist übrigens keine gottgegebene Größe, gerade da kann man sehr gut was machen...

            Viele Grüße
            Mathias Bigge

  3. Hi Alex,

    mach Dir nicht ins Hemd. Der Brief ist wahrscheinlich ein Serienbrief von den vielen Anwälten, die versuchen nebenbei Geld von eingeschuchterten Leuten zu verdienen.

    Zur Zeit ist es Mode zB.auf Impressum-jagt zu gehen, um Leuten teuer einen Vergleich anzubieten. Unterlassungsklagen sind auch im Trent.

    Solang nichts gerichtliches kommt, würde ich den Brief erst mal auf die Seite legen.

    Grüße Ralphi

    1. Hallo Ralphi.

      Solang nichts gerichtliches kommt, würde ich den Brief erst mal auf die Seite legen.

      Vorsicht mit solchen Ratschlägen, keiner der hier Lesenden kennt den Inhalt des Briefes und den genauen Sachverhalt. Und selbst in Kenntnis dessen könnte der einzig richtige Rat der sein, den Efchen und die schwarze Piste bereits gegeben haben: Geh zum Anwalt.

      Freundschaft!
      Siechfred

      --
      Punk's not dead: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
      Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)
      1. Hi Siechfred,

        natürlich müssten wir erst genau wissen, was genau eingestellt wurde und was in dem Brief steht.

        Wenn ich mir vorstelle zB.
        ich scanne einen Teil einer Falk-Landkarte ein und stell sie ins Netz (ohne Verunglimpfung oder Rufschädigung). Danach kommt ein Schreiben vom Anwalt mit Androhung 'Zahlen Sie 1000,- eur bearbeitungsgebühr oder Sie bekommen eine Unterlassungsklage'

        ich würde die Unterlassungsklage nehmen (die ist wahrscheinlich billiger). die kosten richten sich doch nach dem entstandenen schaden und der muss nachgewiesen werden

        die wahrscheinlichkeit, das der anwalt es fallen läst ist sehr hoch. event. ist alex auch rechtschutzversichert.

        grüße ralphi

        1. Moin!

          ich würde die Unterlassungsklage nehmen (die ist wahrscheinlich billiger). die kosten richten sich doch nach dem entstandenen schaden und der muss nachgewiesen werden

          Du kennst dich nicht aus, oder?

          Wenn du eine Abmahnung bekommst und die zahlst, dann zahlst du die Gebühr des Anwalts für sein Tätigwerden - nennt sich "Geschäftsführung ohne Auftrag", der Anwalt wird nämlich _für_ dich tätig, damit du vor einer weiteren Rechtsverletzung bewahrt wirst, auch wenn du dazu selbst gar keinen Auftrag erteilt hast.

          Wenn es zu einem Prozess kommt, kommt es natürlich auf die Beweislage an. Aber wenn die hier kritisierte Karte tatsächlich ein eindeutig nachweisbarer simpler Scan ist, wird sich kein Richter der Welt dieser Ansicht verschließen. Das bedeutet: Man zahlt. Und da der Anwalt, der schon die Abmahnung geschrieben hat, jetzt noch weitere Tätigkeiten ausführte, wird es natürlich noch teurer. Denn der will natürlich AUCH die Kosten der Abmahnung haben. Zusätzlich zu dem Schadenersatz, den der Rechteinhaber des Kartenmaterials geltend machen dürfte. Und da ist der Schaden relativ leicht nachzuweisen: Kartenverlage lizensieren ihr Material üblicherweise, das ist Bestandteil ihres Geschäftes. Der fragliche Verlag wird also auch Lizenzen für die Verwendung von Kartenausschnitten im WWW anbieten - und das wird dann als Grundlage des Schadenersatzes genommen. Und zwar nicht mit Faktor 1, sondern mindestens mal mit Faktor 2.

          Aus der Sache raus kommt man bei offensichtlicher Faktenlage eigentlich nicht. Es sei denn, die Gegenseite hat irgendeinen Formfehler begangen, ihre Beweise nicht gut gesichert etc., so dass sie vor Gericht dann nichts mehr in der Hand hätte. Darauf zu spekulieren kann aber teuer werden.

          die wahrscheinlichkeit, das der anwalt es fallen läst ist sehr hoch. event. ist alex auch rechtschutzversichert.

          Die Rechtsschutzversicherung zahlt zwar die Anwälte, aber keine Geldbußen oder Schadensersatz. Für Schadensersatz ist eine Haftpflichtversicherung zuständig - die private Haftpflicht wird diesen Fall aber niemals abdecken, da bräuchte man dann schon eine Berufshaftpflicht. Und auch die wird sich wahrscheinlich wegen grob fahrlässigen oder mutwilligen Verhaltens von ihrer Zahlungspflicht befreit sehen.

          Es bleiben also IMMER Kosten an Alex hängen.

          - Sven Rautenberg

          1. Moin,

            Die Rechtsschutzversicherung zahlt zwar die Anwälte, aber keine Geldbußen oder Schadensersatz. Für Schadensersatz ist eine Haftpflichtversicherung zuständig - die private Haftpflicht wird diesen Fall aber niemals abdecken, da bräuchte man dann schon eine Berufshaftpflicht. Und auch die wird sich wahrscheinlich wegen grob fahrlässigen oder mutwilligen Verhaltens von ihrer Zahlungspflicht befreit sehen.

            fast immer sind Urheber-, Markenrechts- und Wettbewerbsstreitigkeiten schon in den AVB ausgeschlossen.

            Gruß, Thoralf

            --
            Sic Luceat Lux!
          2. Hi Sven,

            Du hast das BGB verschluckt - gibs zu :)

            Wenn das alles tatsächlich so ist, hab ich ja richtig Glück gehabt.
            Demnach sind die Androhungen der Unterlassungsklagen aus mangel an Beweisen oder Kosten/Nutzen Faktor bei mir nicht weitergegangen (Hab nix mehr gehört).

            Da jeder Provider mittlerweile log's über die Zugriffe auf Dateien (der Homepage) führt, wäre sehr schnell errechnet, welcher Schaden (ausfall von Werbegelder) entstanden ist. die würde ich mir vom Verlag beweisen lassen. Wenn die landkarte nur 5x angeklickt wurde ist hier nicht viel schaden entstanden.

            alex müsste halt einfach mal schreiben was in dem brief drinsteht.

            bist du anwalt?

            grüße ralphi

            1. Hello Ralphi,

              Da jeder Provider mittlerweile log's über die Zugriffe auf Dateien (der Homepage) führt, wäre sehr schnell errechnet, welcher Schaden (ausfall von Werbegelder) entstanden ist. die würde ich mir vom Verlag beweisen lassen. Wenn die landkarte nur 5x angeklickt wurde ist hier nicht viel schaden entstanden.

              Das wird wohl der Rechtanwalt des Gegners anders shen und das Gericht auch.
              Die Verwendung geschützen Matarials berechteigt den Geschädigten zur Ncherhebung einer angemessenen Lizenzgebühr für diesen Zeitraum Denn Die ist ihm ja entgangen. Ob der (rechtwidrige) Verwender mit den geklauten Rechten dabei Erfolg hatte oder nicht, spielt eigentlich eine untergeordente Rolle.

              Übrigens ist eine wissentliche Weiterverwendung von Rechten Anderer ohne deren Einwilligung bzw, gegen deren Verbot wahrscheinlich sogar Betrug, also eine Straftat.

              Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
              Nur selber lernen macht schlau
          3. Hi,

            Wenn es zu einem Prozess kommt, kommt es natürlich auf die Beweislage an. Aber wenn die hier kritisierte Karte tatsächlich ein eindeutig nachweisbarer simpler Scan ist, wird sich kein Richter der Welt dieser Ansicht verschließen. Das bedeutet: Man zahlt. Und da der Anwalt, der schon die Abmahnung geschrieben hat, jetzt noch weitere Tätigkeiten ausführte, wird es natürlich noch teurer. Denn der will natürlich AUCH die Kosten der Abmahnung haben. Zusätzlich zu dem Schadenersatz, den der Rechteinhaber des Kartenmaterials geltend machen dürfte. Und da ist der Schaden relativ leicht nachzuweisen: Kartenverlage lizensieren ihr Material üblicherweise, das ist Bestandteil ihres Geschäftes. Der fragliche Verlag wird also auch Lizenzen für die Verwendung von Kartenausschnitten im WWW anbieten - und das wird dann als Grundlage des Schadenersatzes genommen. Und zwar nicht mit Faktor 1, sondern mindestens mal mit Faktor 2.

            Und noch ein Kostenpunkt kommt dazu: auch das Gericht will für seine Arbeit bezahlt werden.

            cu,
            Andreas

            --
            MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
            Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
    2. Tachchen!

      Solang nichts gerichtliches kommt, würde ich den Brief erst mal auf die Seite legen.

      Sorry, aber was ist denn DAS bitte für ein Tipp?
      Alex hat unstreitig den Fehler gemacht und abhängig von der Sachlage, die wir alle nicht genauer kennen (!), könnte ein Prozess die finanziellen Forderungen gegen ihn noch einmal deutlich erhöhen!

      Gruß von Dieter Nuhr und

      Gruß

      Die schwarze Piste

      --
      ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
      http://www.smartbytes.de
    3. Moin!

      Solang nichts gerichtliches kommt, würde ich den Brief erst mal auf die Seite legen.

      Es gibt gewisse Sachverhalte, bei denen man mit "Ignorieren - die Gegenseite wird schon kommen, wenn sie sich wirklich sicher ist - ich bin mir aber auch sicher, nichts falsches getan zu haben" tatsächlich weiterkommt.

      Die Abmahnung ist diese aber mit Sicherheit NICHT! Da muß man IMMER reagieren, entweder mit Abwehrmaßnahmen und Gegenangriffen, wenn der behauptete Fehltritt absolut unzutreffend oder zumindest strittig ist, oder mit dem geordneten Rückzug und dem Versuch, die Kosten durch eine Verhandlungslösung zu drücken, wenn die Gegenseite Recht hat.

      Ignorieren hingegen macht die Sache nur schlimmer - egal, ob es sich um eine individuelle oder um eine Serienabmahnung handelt.

      - Sven Rautenberg

    4. Hallo,

      s» Solang nichts gerichtliches kommt, würde ich den Brief erst mal auf die Seite legen.
      Dieter Nuhr! (</archiv/2004/5/81998/#m477535>)

      Gruß, Thoralf

      --
      Sic Luceat Lux!
      1. Hallo,

        Dieter Nuhr! (</archiv/2004/5/81998/#m477535>)

        Trotz lesen habe ich den Sinn nicht verstanden. Was meinst du damit?

        André

        --
        ie:% fl:( br:& va:) ls:# fo:) rl:° n4:~ ss:{ de:] js:( ch:| mo:} zu:)
        Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
        http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
        1. Hallo André,

          Dieter Nuhr! (</archiv/2004/5/81998/#m477535>)
          Trotz lesen habe ich den Sinn nicht verstanden. Was meinst du damit?

          "Wenn man keine Ahnung hat, ..." ;) Der gegegbene Ratschlag ist m.E. brandgefährlich, zumal mir durchaus mögliche Konstellationen einfallen würden, wo der OP kostenfrei oder zumindest kostengünstig rauskäme. Die hier genannte "Lösung" ist keine davon. ;)

          Besserwisserischen ;) Gruß, Thoralf

          --
          Sic Luceat Lux!
          1. Hallo,

            "Wenn man keine Ahnung hat, ..." ;)

            Du meinst also diesen kleinen Film der im Netz kursiert, der mit dem ... äh Pinguin oder so ähnlich? Okay, dann ist mir alles klar. Der sorgte damals bei uns auch für Gesprächsstoff beim Studium, da jeder, der in der Vorlesung auffiel, dieses Teil wenig später in seiner Mailbox wiederfand. ;-)

            Mit freundlichen Grüßen

            André

            --
            ie:% fl:( br:& va:) ls:# fo:) rl:° n4:~ ss:{ de:] js:( ch:| mo:} zu:)
            Die Farbe eines Autos ist egal, hauptsache sie ist schwarz...
            http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2003/10/60651/
            1. Hallo André,

              "Wenn man keine Ahnung hat, ..." ;)
              Du meinst also diesen kleinen Film der im Netz kursiert, der mit dem ... äh Pinguin oder so ähnlich?

              den wiederrum kenne ich gar nicht. Ich meinte den Comedian, der das in seinen Shows immer wieder so sagt.

              Okay, dann ist mir alles klar. Der sorgte damals bei uns auch für Gesprächsstoff beim Studium, da jeder, der in der Vorlesung auffiel, dieses Teil wenig später in seiner Mailbox wiederfand. ;-)

              *ggggg* das ist auch eine klasse Idee. ;)

              Gruß, Thoralf

              --
              Sic Luceat Lux!
    5. Hallo Ralphi,

      [...] Impressum-jagt [...] Trent [...]

      Was stimmt mit deinem »d« nicht? ;-)

      Gruß,

      MI

      --
      Einführung in XHTML, CSS und Webdesign: http://jendryschik.de/wsdev/einfuehrung/
      Disclaimer? Eine Stellungnahme zum Thema : http://jendryschik.de/misc/disclaimer
      Was ist ein guter Standard?   :   http://jendryschik.de/wsdev/trans/designguide/
      1. Hi,

        [...] Impressum-jagt [...] Trent [...]
        Was stimmt mit deinem »d« nicht? ;-)

        Es dud nichd, es läßd sich nicht dippen ;-)

        cu,
        Andreas

        --
        MudGuard? Siehe http://www.Mud-Guard.de/
        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.