Hello Ralphi,
Da jeder Provider mittlerweile log's über die Zugriffe auf Dateien (der Homepage) führt, wäre sehr schnell errechnet, welcher Schaden (ausfall von Werbegelder) entstanden ist. die würde ich mir vom Verlag beweisen lassen. Wenn die landkarte nur 5x angeklickt wurde ist hier nicht viel schaden entstanden.
Das wird wohl der Rechtanwalt des Gegners anders shen und das Gericht auch.
Die Verwendung geschützen Matarials berechteigt den Geschädigten zur Ncherhebung einer angemessenen Lizenzgebühr für diesen Zeitraum Denn Die ist ihm ja entgangen. Ob der (rechtwidrige) Verwender mit den geklauten Rechten dabei Erfolg hatte oder nicht, spielt eigentlich eine untergeordente Rolle.
Übrigens ist eine wissentliche Weiterverwendung von Rechten Anderer ohne deren Einwilligung bzw, gegen deren Verbot wahrscheinlich sogar Betrug, also eine Straftat.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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