Moin!
Wenn nicht, kann man sich ja eventuell beim Rechteinhaber, mal ganz zerknirscht melden und sagen, dass man da etwas sorglos an die Sache heran gegangen ist. Du würdest selbstverständlich eine Unterlassungerklärung unterschreiben und den Aufwand ersetzen ...usw.
Das genau steht vermutlich schon genau so in dem Rechtsanwaltsschreiben drin: Unterlassungserklärung abgeben, für die Nutzungszeit nachlizensieren (kostet mindestens doppelt im Vergleich zum offiziellen Weg - das hat durchaus einen Strafeffekt), und natürlich den Rechtsanwalt bezahlen.
- Sven Rautenberg