Tachchen!
Ach ja, und bei einem Einwurf-Einschreiben hat der Versender auch keinen Nachweis, dass sein Brief angekommen ist, für solche Zwecke MUSS ein ECHTES Einschreiben geschickt werden.
*mal den Haarspalter aus der Schublade hol*
Und dann gibt's einen Beleg für das Erhalten eines Briefes ... welchen Inhalts? ;-)
Letzten Endes kannst du da gar nichts wirklich "beweisen", aber im Rechtsleben genügen oft auch ausreichende Hinweise.
Gruß
Die schwarze Piste