Hallo Efchen.
dass ich als Verkäufer, nachdem ich dafür zuständig bin, dass die Ware bei der Post ankommt (Gefahrenübergang oder so), dass es streng genommen nichtmal ausreicht, jede Sendung per Paket zu schicken, sondern ich muss immer jemanden (nicht verwandt) dabei haben, der mir (am besten schriftlich) bestätigt, dass da in dem Paket auch wirklich das drin ist, was der Käufer bezahlt hat?
Nein, du bekommst doch eine Quittung von der Post, wenn du das Paket dort abgibst. Damit hast du deinen Nachweis, dass du die Ware "dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt" übergeben hast:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__447.html
Bist du allerdings als Verkäufer Unternehmer, dein Abnehmer Verbraucher und der Vorgang ist ein Verbrauchsgüterkauf, bist du für den Transport noch verantwortlich, denn dann gilt wegen § 474 Absatz 2 BGB der § 446 BGB (Übergang bei Übergabe, ggf. durch einen beauftragten Dritten). Also Öbicht, welcher Natur der Verkäufer bei eBay ist.
Freundschaft!
Siechfred
Punk's not dead: http://www.siechfreds-welt.de/badreligion.shtml
Dankbarkeit, man spürt sie ja so selten bei den Menschen, und gerade die Dankbarsten finden nicht den Ausdruck dafür, sie schweigen verwirrt, sie schämen sich und tun manchmal stockig, um ihr Gefühl zu verbergen. (Stefan Zweig)