Hallo Orlando,
Solche Regelungen sind meistens nichtig oder in weiten Teilen ungültig.
Interessant, dann ist die Rechtslage bei euch anders. Dumm gelaufen.
In DE durfte man zumindest zu meiner Zeit nur die Kosten geltend machen, die dem Unternehmen zur Weiterbildung seiner Mitarbeiter zusätzlich zum vertraglichen/tariflichen Gehalt entstanden sind. Das waren dann sogar meistens nur noch die reinen Fremdkosten.
Ich war Jahrelang Geschäftsführer eines Betriebes, der für andere Unternehmen derartige Fortbildungen durchgeführt hat. Da gab es auch "Spezialabrechnungen".
Die meistens großen Unternehmen haben diesen Weg nicht gewählt, um uns was Gutes zu tun.
LG
Chris