Hi,
Für den Wohnort Berlin-Mitte bezahle ich eine im Vergleich zu anderen Wohnungsanbietern in Berlin-Mitte eine geradezu unsichtbare Miete.
was der Grund ist, dass die ARGE die Wohnungsgröße akzeptiert. Der kommt es letztlich nur auf die zu zahlenden Unterkunftskosten an.
Das Amt lehnt bisher jede Bemühung um einen Umzug in eine Wohnung mit "angemessener" Größe aufgrund der deutlich höheren Miete ab.
Du solltest Dich mit der Suche beeilen. Die nächste Sparmaßnahme sieht vor, dass man nicht mehr in eine teurere Wohnung umziehen darf bzw. auf den Mehrkosten hängen bleibt, selbst wenn die Wohnung den Richtlinien entspricht. Meiner Meinung nach ein eindeuiger Verstoß gegen das Grundgesetz.
Aber vielleicht hast Du ja auch Glück, und ein Berliner erstreitet vor dem Sozialgericht höhere Mietsätze. Das Sozialgericht Düsseldorf hatte unlängst die viel zu niedrig angesetzten Richtwerte nach oben korrigiert aufgrund einer in Auftrag gegebenen Untersuchung über die tatsächlich vorhandenen und für ALG II - Bezieher verfügbaren Wohnungen.
Apropos ALG II:
Allein der Name - sowie auch die ausführliche Form "Grundsicherung für Arbeitssuchende" - ist ein Fehlgriff. Es handelt sich weder um Arbeitslosengeld (und auch nicht um en Äquivalent der früheren Arbeitslosenhilfe) noch um eine Leistung (nur) für Arbeitssuchende.
Allein die Namensgebung führt dazu, dass einige Bedürftige diese Leistungen nicht beantragen im Glauben, sie hätten keinen Anspruch darauf - weil sie ja gar nicht arbeitslos sind, sondern nur zuwenig für den Unterhalt ihrer Familie verdienen.
freundliche Grüße
Ingo