Ich fürchte aber der typische Surfer ist nicht das Problem sondern dass diese Informationen eben allen zur Verfügung stehen müssen. Jemand der blind ist hat mit Bildern und einem Screenreader(kein Javascript) keine Möglichkeit an die Informationen zu kommen.
Deswegen glaube ich dass man das so nicht machen kann. Diese Pflichtangaben müssen halt immer und für jeden sichtbar sein. Ich glaube nicht dass ein Gericht das neuerdings anders sehen sollte. Zumindest spätestens dann nicht mehr wenn ein Blinder klagt...
Grüße!
Sebastian